Handwerkerleistungen: Doppelter Abzugsbetrag doch ab 2008?
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Der Gesetzgeber hat ab dem Veranlagungsjahr 2009 die Steuerabzugsbeträge für Handwerkerleistungen sowie Hilfen im Haushalt in Haus und Garten von 600 Euro auf 1.200 Euro verdoppelt.
In der Vergangenheit gab es immer wieder Debatten über einen möglichen Formulierungsfehler des Gesetzgebers, nachdem der höhere Abzugsbetrag bereits ab dem Veranlagungsjahr 2008 zur Anwendung kommen würde.
Sowohl das FG Münster als auch das FG Rheinland-Pfalz hegten bei den jeweiligen Verfahren (3 K 2002/09 und 10 V 4132/09 E) keine ernsthaften Zweifel daran, dass der Ermäßigungshöchstbetrag erst ab dem Jahr 2009 gilt. Doch der unterlegende Steuerzahler gab sich mit dieser Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz nicht zufrieden und legte nun beim BFH Nichtzulassungsbeschwerde ein. Diese wird beim BFH unter dem Aktenzeichen VI B 37/10 geführt.
Die Diskussionen um die Formulierung und somit Auslegung des Gesetzeswortlautes gehen somit in die nächste Runde.