Gute Nachricht: Gelegentliche Übernachtung am Arbeitsort ist absetzbar!

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Viele Arbeitnehmer fahren Tag für Tag eine weite Strecke zur Arbeit. Manchmal zu weit, um nach Überstunden, einem Geschäftsessen oder bei Glatteis noch nach Hause zu fahren. Eine Übernachtung am Arbeitsort in einem Hotel oder einer Pension ist dann unumgänglich. Die Frage ist, ob die Kosten dafür als Werbungskosten absetzbar sind.

Ja, sie sind es! Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Kosten für gelegentliche Übernachtungen am Arbeitsort als Werbungskosten absetzbar sind, wenn hierfür berufliche Gründe vorliegen (BFH-Urteil vom 5.8.2004, VI R 40/03).

In dem entschiedenen Fall hat eine Flugbegleiterin abhängig von Beginn oder Ende ihres Dienstes gelegentlich in einem Hotel am Flughafen übernachtet.

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