Finanzieren mit Tilgungshypothek: Bank muss Unterdeckung tragen
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Die Finanzierung einer Immobilie mittels Hypothek von der Lebensversicherung galt jahrzehntelang als bewährte Finanzierungsform. Während der Laufzeit werden dabei nur Zinsen und Versicherungsprämien gezahlt. Die Darlehensrückzahlung erfolgt bei Ablauf der Police aus der Versicherungsleistung (= garantierte Versicherungssumme zuzüglich Überschussbeteiligung). Die Senkung der Überschussbeteiligung nun schon für mehrere Jahre hintereinander macht jedoch vielen Schuldnern einen Strich durch die Rechnung: Die Ablaufleistung reicht unter den gegenwärtigen Umständen oft nicht, um das Darlehen auszugleichen. Hier gibt es nun ein höchst interessantes Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Az. 15 U 8/02).
Eine Bank hatte einen Kredit über ? 331.500,- ausgezahlt, die Ablaufleistung erreichte jedoch nur ? 286.500,-. Der Kreditvertrag enthielt nur die Formulierung: D»ie Tilgung erfolgt durch eine Lebensversicherung....«. Das müsse nach Auffassung der OLG-Richter so verstanden werden, dass mit der Auszahlung der Versicherung das Darlehen getilgt sei und der Kunde die fehlenden ? 45.000,- nicht zuzuschießen habe. Im vorliegenden Vertrag, so monierten die Richter, sei keine Vereinbarung für den Fall einer Unterdeckung getroffen worden; die Passagen zum »Festdarlehen« waren im Formularvertrag gestrichen. Unter diesen Umständen habe der Kunde davon ausgehen können, dass mit der Auszahlung der Lebensversicherung das Darlehen für ihn erledigt sei.