Ferienjob: Das musst Du zum Thema Steuern wissen

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Bist Du Schüler und Studenten und jobbst in den Ferien oder neben dem Studium? Für Schüler und Studenten gibt es einige Ausnahmeregelungen, über die Du Bescheid wissen solltest.

Als Studenten oder Schüler bist Du im Allgemeinen in einem Arbeitsverhältnis tätig. Dies gilt nahezu immer bei einer laufenden Beschäftigung. Du kannst aber auch selbstständig oder gewerblich tätig sein, zum Beispiel bei einer Aushilfstätigkeit. Ob die Tätigkeit nun selbstständig oder nichtselbstständig (also als Angestellter) ausgeübt wird, richtet sich nach der Vertragsgestaltung und dem Gesamtbild der Verhältnisse:

  • Für eine Arbeitnehmereigenschaft sprechen vor allem persönliche Abhängigkeit, Weisungsgebundenheit hinsichtlich Ort, Zeit und Inhalt der Tätigkeit, vorgegebene Arbeitszeiten sowie die Eingliederung in den Betrieb.

  • Für eine selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit spricht hingegen, wenn Du bei Gestaltung und Erledigung der Arbeiten weitgehend freie Hand hast und nicht die Arbeitskraft, sondern das Arbeitsergebnis schuldest. Die folgenden Erläuterungen zur Besteuerung beziehen sich auf das Arbeitsverhältnis, da dies der häufigste Fall ist.

Auch bei Mithilfe im elterlichen Betrieb kann ein Arbeitsverhältnis vorliegen. Bedingung: Das Arbeitsverhältnis ist ernsthaft vereinbart, entspricht dem zwischen Fremden üblichen und wird auch tatsächlich so durchgeführt. Nicht anerkannt dagegen werden Hilfeleistungen, die auf familiärer Grundlage erbracht und normalerweise zwischen fremden Personen nicht vereinbart werden.

Wie ist das mit der Lohnsteuerkarte?

Für ledige Studenten und Schüler ist im Allgemeinen die Besteuerung nach Lohnsteuerkarte vorteilhaft.

Problem: Die Lohnsteuerkarte aus Papier gibt es schon lange nicht mehr – was also muss man beim Arbeitgeber abliefern, wenn man einen (Ferien-)Job antritt? Es ist erfreulich unkompliziert!

Einfache Lösung: Als Ferienjobber musst Du Deinem Arbeitgeber lediglich Deine Steuer-Identifikationsnummer und Dein Geburtsdatum mitteilen sowie angeben, ob es sich um das erste Dienstverhältnis handelt (sprich: ob Du außer bei ihm noch woanders arbeitest).

Diese Angaben reichen dem Arbeitgeber, um die Lohnsteuerabzugsmerkmale elektronisch abzurufen.

Die Steuer-Identifikationsnummer sollte inzwischen eigentlich jeder haben. Wenn Du sie verloren hast oder einfach im Moment nicht findest, kannst hier nachlesen, wie Du sie wieder bekommst.

Falls überhaupt Lohnsteuer abzuführen ist – das hängt von der Höhe des Verdienstes ab – behält der Arbeitgeber diese ein. Auf die Lohnsteuer wird zusätzlich noch der Solidaritätszuschlag von 5,5% und im Fall der Kirchenzugehörigkeit die Kirchensteuer von 8% oder 9% erhoben.

Bei vielen Ferienjobs fallen gar keine Steuern an. Wird aber doch Lohnsteuer vom Arbeitgeber einbehalten, kann man sich das Geld am Ende des Jahres wieder vom Staat zurückholen – mit einer Steuererklärung. Auch diese ist erfreulich unkompliziert. Wie man sie macht, erfahren Berufsanfänger, Schüler und Studenten auf unserem Portal SteuerHelden.

Ist eine Pauschalversteuerung besser als ein Job auf Lohnsteuerkarte?

Die Pauschalversteuerung ist möglich für eine geringfügige Beschäftigung (450-Euro-Job oder auch Minijob genannt) und für eine sogenannte kurzfristige Beschäftigung. Sie ist allerdings häufig ungünstiger als die normale Versteuerung nach Lohnsteuerkarte. Denn zum einen ist eine Rückerstattung der Pauschalsteuer nicht möglich und zum anderen können Werbungskosten nicht geltend gemacht werden.

Ausnahme: Für Studenten mit hohen Einkünften und für verheiratete Studenten und Schüler, deren Ehepartner berufstätig ist, kann die Pauschalversteuerung des Aushilfsjobs dagegen vorteilhaft sein. Dann nämlich bleibt dieses Einkommen bei der Steuerveranlagung außen vor.

Kauftipp (gerne auch für Deine Eltern): Die PDF-Broschüre Wenn Schüler und Studenten jobben erklärt übersichtlich und verständlich, was Schüler und Studenten im Umgang mit Sozialversicherung und Finanzamt beachten müssen. Auch für Eltern ist die Broschüre interessant, denn sie behandelt auch die Themen Kindergeld, Freibeträge und Krankenversicherung!

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