Checkliste: Die wichtigsten Punkte in Ihrem Steuerbescheid

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Es gibt spannendere Texte als den Steuerbescheid, so viel ist sicher. Trotzdem sollten Sie ihn ganz genau lesen – auch wenn es schwerfällt und nach viel Arbeit aussieht. In der Checkliste finden sich zwar viele Punkte, aber nicht alle treffen auf Sie zu. Und wenn am Ende ein paar Euro mehr an Erstattung dabei herausspringen, hat es sich doch gelohnt, oder?

Darauf müssen Sie achten:

  • Stimmen die allgemeinen Angaben zu Ihrer Person und die Ihres Ehepartners? Ist die Kirchenzugehörigkeit richtig vermerkt?

  • Wenn Sie während des Jahres aus der Kirche ausgetreten sind: Stimmt die Berechnung der Kirchensteuer?

  • Sind die während des Jahres geleisteten Vorauszahlungen berücksichtigt? Prüfen Sie zum Beispiel Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (laut Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber), Einkommensteuer-Vorauszahlungen, Zinsabschlagsteuer, Kapitalertragsteuer (laut Steuerbescheinigung der Bank).

  • Steht im Steuerbescheid die richtige Bankverbindung für die Erstattung? Wenn nicht, teilen Sie dem Finanzamt schnellstmöglich Ihre korrekte Bankverbindung mit.

  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit: Stimmt der Bruttoarbeitslohn?

  • Werbungskosten: Hat das Finanzamt alles berücksichtigt, was Sie geltend gemacht haben, oder hat es Kosten gestrichen? Haben Sie Aufwendungen vergessen? Sind nicht anerkannte Werbungskosten in den Erläuterungen zum Steuerbescheid genannt?

  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, selbstständiger Tätigkeit und Gewerbebetrieb: Stimmen die Beträge bei den Einnahmen und Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben?

  • Gesetzliche Renten: Stimmt der Freibetrag (Besteuerungsanteil)? Private Renten: Wurde der Ertragsanteil richtig berechnet? Pensionen: Ist der Versorgungsfreibetrag berücksichtigt worden?

  • Hat das Finanzamt den Altersentlastungsbetrag abgezogen? Wenn nicht: Stimmt auf der Steuererklärung Ihr Geburtsdatum?

  • Versicherungsbeiträge, Spenden, Kirchensteuer und andere Sonderausgaben: Hat das Finanzamt sie anerkannt? Wurden alle infrage kommenden Pausch- und Freibeträge angesetzt? Sind die nicht berücksichtigten Sonderausgaben in den Erläuterungen zum Steuerbescheid erwähnt?

  • Häufiger Fehler bei den Vorsorgeaufwendungen: Bei Vorruheständlern wird oft bei der alten Berechnungsmethode der Vorwegabzug zu Unrecht gekürzt.

  • Nicht vergessen: Mussten Sie für das Vorjahr Kirchensteuer nachzahlen, können Sie den Nachzahlungsbetrag als Sonderausgaben geltend machen. Haben Sie für das Vorjahr eine Erstattung erhalten, müssen Sie diese ebenfalls angeben.

  • Riester-Rente: Haben Sie den Sonderausgabenabzug mit der Anlage AV beantragt? Wenn nicht, können Sie dies mit dem Einspruch nachholen.

  • Krankheitskosten, Unterhaltszahlungen, behinderungsbedingte Aufwendungen und andere außergewöhnliche Belastungen: Sind sie anerkannt worden? Hat das Finanzamt die zumutbare Belastung richtig berechnet? Wurden alle infrage kommenden Pausch- und Freibeträge berücksichtigt (z.B. Behinderten-Pauschbetrag)? Sind die nicht berücksichtigten außergewöhnlichen Belastungen im Steuerbescheid genannt?

  • Wenn Sie Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld oder eine andere steuerfreie Leistung erhalten haben: Hat das Finanzamt den richtigen Betrag berücksichtigt? Stimmt der besondere Steuersatz für den Progressionsvorbehalt?

    Im Steuerbescheid finden Sie bei der Berechnung der Steuer zum Beispiel den Hinweis: zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach dem Splittingtarif mit 22,7650 % ...

  • Abfindungen, Nachzahlung von Arbeitslohn für mehrere Jahre, Rentennachzahlungen usw.: Hat das Finanzamt die Fünftelregelung angewendet?

  • Im Steuerbescheid finden Sie bei der Berechnung der Steuer zum Beispiel den Satz: »Im zu versteuernden Einkommen sind Einkünfte enthalten, die nach § 34 EStG begünstigt sind.«

  • Gibt es in Ihrem Steuerbescheid automatische Günstigerprüfungen, zum Beispiel bei den Vorsorgeaufwendungen, beim Kinderfreibetrag oder bei der Riester-Rente? Schon eine geringe Abweichung bei der Berechnung kann dazu führen, dass die Günstigerprüfung zu Ihren Ungunsten ausgeht (z.B. wenn das Finanzamt die Beträge anders rundet oder wenn Werbungskosten nicht anerkannt werden).

    Nicht alle Günstigerprüfungen sind auf den ersten Blick erkennbar. Hier lohnt sich der Blick in die Erläuterungen. Manche Günstigerprüfung suchen Sie allerdings auch hier vergebens, es wird Ihnen lediglich das Endergebnis mitgeteilt.

  • Ist der Steuerbescheid in den für Sie wichtigen Punkten vorläufig? Steht der Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung?

  • Hilfen in Haus und Garten, Handwerkerleistungen: Haben Sie die Förderung bekommen?

  • Kindergeld und Freibeträge für Kinder, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Kinderbetreuungskosten, Ausbildungsfreibetrag und andere Steuervorteile für Eltern: Hat das Finanzamt alles korrekt angesetzt (z.B. das ausgezahlte Kindergeld)? Ist die richtige Anzahl der Kinder berücksichtigt?

  • Häufiger Fehler: Das Finanzamt setzt trotz Antrag nicht den vollen Erziehungsfreibetrag an (z.B. bei geschiedenen Eltern, wenn ein Elternteil seinen halben Erziehungsfreibetrag auf den anderen Elternteil überträgt).

  • Verluste: Hat das Finanzamt den Rücktrag gemäß Ihrem Antrag begrenzt? Hat es einen verbleibenden Verlustvortrag festgestellt?

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