Beträge unter 10 Euro muss das Finanzamt nicht auszahlen

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Ein Ehepaar reichte im Einspruchsverfahren eine Spendenquittung über 30 Euro ein, um sich nachträglich noch 8 Euro Steuererstattung zu sichern. Der Fall ging bis zum BFH.

Der BFH entschied: Einen so niedrigen Betrag muss das Finanzamt nicht auszahlen. Das Finanzamt habe zu Recht darauf verwiesen, dass Steuerbescheide nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 der Kleinbetragsverordnung (KBV) erst ab einem Betrag von 10 Euro geändert werden dürfen, erklärten die Richter (BFH, Urteil vom Urteil vom 16.2.2011, Az. X R 21/10).

Pech für die Steuerzahler! Glücklicherweise wird die Kleinbetragverordnung aber auch dann angewendet, wenn sie sich zugunsten der Steuerzahler auswirkt: Steuernachforderungen, die unter 10 Euro betragen, werden von den Finanzämtern nämlich nicht eingezogen.

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