Auslands-Internate: Schuldgeld unbegrenzt abziehbar?
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Schulgelder für Schulen in Mitgliedstaaten der EU sind unabhängig von ihrer Höhe als Sonderausgaben voll abzugsfähig. Das hat das Finanzgericht Köln entschieden. Mit seinem Urteil widerspricht es der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte.
Diese lehnten den Sonderausgabenabzug bei besonders hohen Schulgeldzahlungen im Ausland bisher regelmäßig ab. Begründung: Entsprechend hohe Schulgelder an inländische Schulen seien ebenfalls nicht abzugsfähig. Denn wenn durch das Schulgeld eine "Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern“ gefördert werde, dürften inländische Privatschulen von Verfassung wegen keine staatliche Genehmigung oder Anerkennung erhalten.
Das Finanzgericht Köln begründete seine abweichende Entscheidung damit, dass dieses "Sonderungsverbot" in der Anerkennungspraxis der Bundesländer nicht Ernst genommen werde. So gebe es beispielsweise staatlich anerkannte Ersatzschulen mit einem Schulgeld bis zu 30.000 Euro jährlich (FG Köln, Urteil vom 14.2.2008, Az.: 10 K 7404/01).