Anmeldung Sondervorauszahlung
Wenn Sie Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich abgeben und von einer Dauerfristverlängerung profitieren möchten, müssen Sie bis zum 10.2. jedes Jahres eine Sondervorauszahlung beim Finanzamt anmelden und entrichten. Die Sondervorauszahlung beträgt 1/11 der für das Vorjahr geleisteten Umsatzsteuerzahlungen.