Anmeldung Sondervorauszahlung

Wenn Sie Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich abgeben und von einer Dauerfristverlängerung profitieren möchten, müssen Sie bis zum 10.2. jedes Jahres eine Sondervorauszahlung beim Finanzamt anmelden und entrichten. Die Sondervorauszahlung beträgt 1/11 der für das Vorjahr geleisteten Umsatzsteuerzahlungen.

  • Anmeldung Sondervorauszahlung 2020

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