Anlage UR zu Umsatzsteuererklärung

Wenn Sie als Unternehmer Lieferungen oder Leistungen ausgeführt haben, die von der Umsatzsteuer befreit sind, oder aufgrund der Umkehr der Steuerschuldnerschaft zum Steuerschuldner wurden, mussten Sie bis 2017 die Anlage UR ausfüllen und zusammen mit Ihrer Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben. 

Mit BMF-Schreiben vom 11. Oktober 2017 teilte das Bundesministerium für Finanzen mit, dass die bisherige Anlage UR in das Vordruckmuster USt 2 A und die bisherige Anleitung zur Anlage UR in das Vordruckmuster USt 2 E integriert wurde.

Die bislang in der Anlage UR erforderlichen Eintragungen sind nun im Vordruckmuster USt 2 A (Abschnitte D bis I) vorzunehmen. Dabei handelt es sich um das Hauptformular zur Umsatzsteuererklärung, das Sie hier herunterladen können.