Anlage L (Einkünfte aus Land-/Forstwirtschaft)
Sind Sie als Land- oder Forstwirt selbstständig tätig, erzielen Sie steuerpflichtige Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Das von Ihnen ermittelte Jahresergebnis (Gewinn oder Verlust) tragen Sie in die Anlage L ein, die Sie zusammen mit Ihrer Einkommensteuererklärung abzugeben haben.