Änderung bei der 1%-Regelung: BMF-Schreiben zu Nachweispflichten ist endlich da!
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Rückwirkend zum 1.1.2006 wurde die Anwendung der 1%-Regelung zur Ermittlung des Privatanteils beim Betriebs-Pkw auf Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens beschränkt. Die Änderung hat nicht nur zu Ärger, sondern auch zu Verwirrung und Unverständnis geführt. Jetzt hat das Bundesministerium der Finanzen in einem Schreiben geklärt, welche Pflichten Selbstständige erfüllen müssen, um eine betriebliche Nutzung nachzuweisen (BMF-Schreiben vom 7.7.2006, Az. IV B 2 - S 2177 - 44/06/IV A 5 - S 7206 - 7/06).
In diesem Schreiben stellt das BMF zunächst fest, dass Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie Familienheimfahrten weiterhin zur betrieblichen Nutzung gehören.
Der Nachweis der betrieblichen Nutzung kann »in jeder geeigneten Form« erfolgen. Dazu gehören:
- Eintragungen in Terminkalendern,
- Abrechnung gefahrener Kilometer gegenüber den Auftraggebern,
- Reisekostenaufstellungen,
- andere Abrechnungsunterlagen.
Es ist also nicht erforderlich, ein Fahrtenbuch zu führen! Formlose Aufzeichnungen über einen (zusammenhängenden) Zeitraum von drei Monaten reichen völlig aus. Sie müssen dabei nur Anlass und Strecke der betrieblichen Fahrten notieren und die Kilometerstände zu Beginn und Ende des Aufzeichnungszeitraums (also der drei Monate) festhalten.
Bei bestimmten Berufen wird außerdem automatisch davon ausgegangen, dass der Betriebs-Pkw zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird und auf einen Nachweis verzichtet. Dazu gehören z.B. Taxiunternehmen, Handelsvertreter, Handwerker der Bau- und Baunebengewerbe und Landtierärzte.
Wenn Ihre Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und die Familienheimfahrten bereits mehr als 50% der Jahreskilometerleistung Ihres Betriebs-Pkw ausmachen, müssen Sie ebenfalls keinen Nachweis führen.
Haben Sie den Nachweis einmal erbracht und es ergeben sich keine wesentlichen Veränderungen bei Ihrer selbstständigen Tätigkeit, geht das Finanzamt auch für die folgenden Veranlagungszeiträume vom nachgewiesenen Nutzungsumfang aus. Sie brauchen also nicht jedes Jahr für drei Monate Ihre Fahrten aufzuzeichnen. |