Abgabefrist für die Steuererklärung: Zeit bis 31.7.2019

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Seit diesem Jahr gelten neue Fristen für die Abgabe der Steuererklärung. Im Moment können Sie noch ganz entspannt sein.

Ab dem Jahr 2019 – also erstmals für die Steuererklärung für das Jahr 2018 – verschieben sich die Abgabetermine um zwei Monate nach hinten auf den 31. Juli.

Wenn Sie die Hilfe eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch genommen haben, haben Sie sogar bis zum 28.2. des übernächsten Jahres Zeit für die Abgabe. Die Steuererklärung für das Jahr 2018 muss dann also erst am 28.2.2020 beim Finanzamt sein.

Die neuen Abgabefristen gelten für die nicht nur für die Einkommensteuer, sondern auch für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.

Wichtig: Wenn Sie die Frist nicht einhalten können, beantragen Sie in jedem Fall eine Fristverlängerung! Ansonsten droht bei Versäumen der Frist die Festsetzung eines Verspätungszuschlags durch das Finanzamt.

Für Ihren Antrag auf Fristverlängerung benutzen Sie am besten unseren kostenlosen Musterbrief "Antrag auf Fristverlängerung der Steuererklärung". Sie können ihn direkt hier herunterladen.

Nutzer der SteuerSparErklärung finden den Musterbrief natürlich auch in ihrer Steuer-Software zum Ausdrucken. Alternativ können Sie den Antrag ganz einfach elektronisch aus der Software über Elster an das Finanzamt senden (siehe Abbildung links). Hierbei ersparen Sie sich Zeit und Portokosten.

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