Steuererklärung in NRW: Darauf achtet das Finanzamt 2021 besonders!
Die OFD Nordrhein-Westfalen hat die Prüfungsschwerpunkte ihrer Finanzämter für den Veranlagungszeitraum 2020 veröffentlicht.

Steuererklärung in NRW: Darauf achtet das Finanzamt 2021 besonders!

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Die Oberfinanzdirektion (OFD) Nordrhein-Westfalen veröffentlicht die Prüfungsschwerpunkte ihrer Finanzämter für den Veranlagungszeitraum 2020. Wenn Sie in NRW Ihre Steuererklärung abgeben, können Sie hier erfahren, wo das Finanzamt ganz besonders genau hinschaut. Für Steuerpflichtige in den anderen Bundesländern kann die Liste ein guter Anhaltspunkt sein, wo schwerpunktmäßig Steuererklärungen geprüft werden.

Dass Sie Ihre Steuererklärung ordentlich machen, ist sowieso klar. In bestimmten Bereichen aber lohnt es sich, ganz besonders penibel zu sein – denn zumindest in Nordrhein-Westfalen können Sie schauen, auf welche Bereiche Ihr Finanzamt ganz besonders viel Wert legen wird.

Die Schwerpunkte liegen je nach Finanzamt ein bisschen unterschiedlich – also schauen Sie am besten einfach mal hier in die Liste (PDF) mit den Prüfungsschwerpunkten rein!

Liebhaberei ist bei allen Finanzämtern im Fokus

Prüfungsschwerpunkt aller Finanzämter in NRW ist 2021 das Thema »Liebhaberei«, also die Frage, ob eine verlustreiche Tätigkeit tatsächlich mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Das kann selbstständige Gewerbetreibende betreffen, Freelancer, Freiberufler, aber auch Vermieter.

Was bedeutet »Liebhaberei« im Steuerrecht?Hier gibt es die Antwort!

 

     

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Ratgeber Liebhaberei:

Wenn Verluste wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht nicht anerkannt werden     

 

Dieses E-Book beantwortet u.a. diese Fragen:

  • Wie lange akzeptiert das Finanzamt Verluste?

  • Wie kann man Gewinnerzielungsabsicht beweisen? 

  • Wie reagiert das Finanzamt bei der Vermutung von Liebhaberei?

  • Was passiert, wenn die Gewinnerzielungsabsicht tatsächlich wegfällt?

  • Kann die Einstufung als Liebhaberei auch gut sein? 

 

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Insgesamt sollen folgende Bereiche genau unter die Lupe genommen werden:

1. Prüfungsschwerpunkte bei Einkommensteuererklärungen

  • Bereich Werbungskosten: insbesondere doppelte Haushaltsführung, Auswärtstätigkeit, private KFZ-Nutzung

  • Bereich Sonderausgaben: Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen, Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer, Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude gemäß § 10f Einkommensteuergesetz (EStG)

  • Bereich Pflege: erstmalige Unterstützungsleistungen

  • Bereich Gewinneinkünfte: Photovoltaikanlagen (Verlustfälle und Großanlagen), Teileinkünfteverfahren

  • Sonderthemen: Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften gemäß § 17 Einkommensteuergesetz (EStG), Verluste bei beschränkter Haftung gemäß § 15a EStG

2. Prüfungsschwerpunkte bei Kapitalanlegern

Anlage KAP-INV, steuerschädliche Verwendung einer Lebensversicherung (§ 29 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung; EStDV), Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer

3. Prüfungsschwerpunkte bei Vermietern

  • Insbesondere: Vermietung und Verpachtung im Erstjahr

  • Seltener: verbilligte Überlassung von Wohnungen, Sonder-AfA Mietwohnungsneubau, erhöhte Absetzung nach §§ 7h, 7i Einkommensteuergesetz (EStG) im Erstjahr, hohe Erhaltungsaufwendungen

4. Prüfungsschwerpunkte bei Umsatzsteuererklärungen

Berichtigung des Vorsteuerabzugs

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(KH, MB)

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