Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften

Die »Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften« wird nur in den Finanzämtern von Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen angenommen.

Vereinfachte Steuererklärung für Rentner und Pensionäre: Wer kann sie nutzen?

Die Länder Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen haben 2019 zusammen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein Pilotprojekt gestartet, um Steuererklärungen für Rentner und Pensionäre zu vereinfachen.

Sie richten sich damit an Rentner und Pensionäre, bei denen das Finanzamt bereits die überwiegende Anzahl von steuerlich relevanten Informationen von dritter Seite elektronisch erhalten hat. Das heißt: Das Finanzamt kennt bereits die Renteneinkünfte bzw. Pensionen und die Krankenversicherungsbeiträge, da ihm die entsprechenden Zahlen jährlich automatisch übermittelt werden.

Vereinfachte Steuererklärung für Rentner und Pensionäre: Was kann man eintragen?

Im Steuerformular müssen dann nur noch bestimmte Versicherungsaufwendungen, Spenden und Mitgliedsbeiträge, Kirchensteuer, außergewöhnliche Belastungen, Behinderten-Pauschbeträge sowie Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen eingetragen werden.

Wenn noch zusätzliche Einkünfte wie zum Beispiel aus einer Vermietung oder aus einer gewerblichen Tätigkeit vorliegen, müssen die »normalen« Steuerformulare benutzt werden.

→ zum Formularpaket für Rentern und Pensionäre

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