Anlage LuF
Die »Anlage LuF« zur Anlage EÜR ersetzt ab dem Veranlagungszeitraum (VZ) 2019 die Anlage Weinbau und die Angaben zur Ermittlung der Gewinne aus Forstwirtschaft.
Der offizielle Name, den das Finanzamt für dieses Steuerformular verwendet, ist »Anlage 13a (Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach § 13a EStG)«.