Sachbezugswerte für 2020
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Die Sachbezugswerte für freie Verpflegung und freie Unterkunft werden jedes Jahr an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Inzwischen stehen die Werte für 2020 fest.
Hintergrund:
Stellt der Arbeitgeber Ihnen kostenlos oder verbilligt Verpflegung zur Verfügung, sind das sogenannte Sachbezüge. Den Wert dieser Sachbezüge müssen Sie als geldwerten Vorteil versteuern.
Die Höhe der Sachbezüge ermittelt Ihr Arbeitgeber in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) anhand amtlich festgelegter Sachbezugswerte.
Wann sind diese Sachbezugswerte wichtig für Sie?
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Sie arbeiten im Hotel und Gaststättengewerbe, in einem Krankenhaus oder Altenheim und freie Verpflegung ist Bestandteil Ihres Arbeitslohns.
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Bei beruflicher Auswärtstätigkeit oder doppelter Haushaltsführung sorgt Ihr Arbeitgeber für die Verpflegung.
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Sie essen in der betriebseigenen Kantine kostenlos oder verbilligt.
Sachbezugswerte für Verpflegung ab 1.1.2020
Der Sachbezugswert für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten wird ab dem 1.1.2020 258 Euro pro Monat betragen (2019: 251 Euro monatlich).
Das sind pro Tag
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1,80 Euro für Frühstück und
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je 3,40 Euro für Mittagessen und Abendessen.
Sachbezugswerte für Unterkunft ab 1.1.2020
Der Sachbezugswert für Unterkunft/Miete wird ab dem 1.1.2020 235 Euro pro Monat betragen (2019: 231 Euro monatlich). Das entspricht 7,83 Euro pro Tag.
Hinweis: Die Sachbezugswerte werden auch bei Arbeitnehmern unter 18 Jahren und Auszubildenden in dieser Höhe angesetzt.
(MB)