Dienstfahrräder und Jobtickets bald steuerfrei?

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Der geldwerte Vorteil für eine Überlassung eines betrieblichen Fahrrads durch den Arbeitgeber soll vom Arbeitnehmer in Zukunft nicht mehr versteuert werden müssen. Auch Jobtickets sollen wieder steuerfrei werden, sieht ein aktueller Gesetzesentwurf vor. Die Chancen stehen gut, dass das auch so kommt.

Allerdings sollen die künftig steuerfreien Leistungen für Job-Tickets auf die Entfernungspauschale angerechnet werden, um eine systemwidrige Überbegünstigung gegenüber Arbeitnehmern, die diese Aufwendungen selbst aus ihrem versteuerten Einkommen bezahlen, zu verhindern.

Im Bereich Einkommensteuergesetz sieht der Gesetzentwurf auch Änderungen an den Vorschriften über die Privatnutzung von Dienstwagen vor. Bisher muss die private Nutzung eines Dienstwagens mit einem Prozent des inländischen Listenpreises für jeden Kalendermonat versteuert werden. Für E-Autos, die nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft werden, soll dieser Wert auf 0,5 Prozent sinken.

Nach einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen werden extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge nur in die Neuregelung einbezogen, wenn die Reichweite des Elektroantriebs mindestens 50 Kilometer beträgt und ein bestimmter CO2-Wert nicht überschritten wird.

Auch die Steuerfreiheit von Arbeitgeberzuschüssen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist geplant.

Änderungen sollen ab 2019 gelten

Endgültig entschieden wird über den Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften erst am 23.11., aber der Bundesrat hat bereits grünes Licht signalisiert.

Die Änderungen sollen zu Beginn nächsten Jahres in Kraft treten.

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