Bundestag macht Weg für Grundsteuerreform frei

 - 

Der Bundestag hat der Grundsteuerreform zugestimmt. Damit wird es wesentlich wahrscheinlicher, dass die Änderungen – wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert – bis Ende 2019 unter Dach und Fach sind.

Der Bundesrat könnte am 8. November endgültig entscheiden. Von der Zustimmung der Länderkammer hängt viel ab: Denn ohne eine pünktliche Neuregelung darf die Steuer künftig gar nicht mehr erhoben werden.

Der Bundestag hat die Pläne der Großen Koalition heute gebilligt, ermöglicht den Bundesländern aber abweichende Regelungen.

Und das sind die Kernpunkte der beschlossenen Neuregelungen:

  • Das heutige dreistufige Verfahren - Grundstücksbewertung, Steuermessbetrag, kommunaler Hebesatz – bleibt bestehen.

  • Die Grundstücksbewertung richtet sich künftig im Wesentlichen nach Größe und Wert des Bodens, der Höhe der erzielbaren Mieteinnahmen und dem Alter des Gebäudes.

  • Die Höhe der Grundsteuer richtet sich nach den Hebesätzen, die jede Kommune wie bisher selbst festlegt. Ob also der Einzelne künftig mehr oder weniger Grundsteuer bezahlt, wird mit der Grundsteuerreform nicht geregelt

  • Die Kommunen dürfen einen erhöhten Hebesatz für baureife Grundstücke festlegen, die nicht bebaut werden. Damit soll die Bodenspekulation verhindert und die Schaffung von Wohnraum finanziell attraktiver werden.

Bundesländer dürfen ab 2025 die Grundsteuer selbst regeln

Möglich wird dies durch eine Änderung des Grundgesetzes, die der Bundestag heute ebenfalls beschlossen hat. Da dies eine Zweidrittelmehrheit erfordert, war eine Zustimmung von FDP und Grünen notwendig. Die Gesetzgebung zur Grundsteuer bleibt damit zwar grundsätzlich Sache des Bundes, die Bundesländer dürfen die Grundsteuer über eine Öffnungsklausel aber ab dem 1.1.2025 abweichend regeln.

(SF)

Weitere News zum Thema
  • [] Seit einiger Zeit verbreitet sich ein Gerücht in sozialen Medien wie Tiktok und Youtube: Die Steuerklassen III und V sollen zum 1.7.2023 abgeschafft werden, alle Betroffenen bekommen dann Steuerklasse IV mit Faktor zugewiesen. Was ist dran an dem Gerücht mehr

  • [] Für alle aktiv Beschäftigten mit Steuerklasse I bis V gab es 2022 die Energiepreispauschale (EPP) von 300 Euro – egal ob Vollzeit, Teilzeit, Minijob oder geringfügige Beschäftigung. In der Regel erfolgte die Auszahlung mit dem September-Gehalt 2022. Sie mehr

  • [] 2021 wurde der Solidaritätszuschlag für fast alle Steuerpflichtigen abgeschafft. Nur bei hohen Einkommen, auf Kapitaleinnahmen und Körperschaftsteuer fällt die Abgabe noch an. Der Bundesfinanzhof musste entscheiden, ob das korrekt ist – oder der Soli mehr

  • [] Die Sachbezugswerte für freie Verpflegung und freie Unterkunft werden jedes Jahr an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Inzwischen stehen die Werte für 2023 fest. mehr

Weitere News zum Thema