Elternunterhalt, Jobticket, Umsatzsteuer, Azubis und mehr: Bundesrat stimmt zahlreichen Gesetzen zu

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Der Bundesrat hat heute einigen wichtigen Gesetzen zugestimmt, viele von Ihnen betreffen mehr oder weniger direkt auch das Steuerrecht. Über einige der Themen werden wir Sie in den nächsten Tagen noch ausführlich informieren – hier ein erster Überblick.

Elternunterhalt: Unterhaltspflicht erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen

Sozialhilfeträger dürfen künftig auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern erst dann zurückgreifen, wenn deren Bruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt. Umgekehrt gilt dies auch für Eltern von volljährigen pflegebedürftigen Kindern. Das Gesetz enthält eine Vermutungsregel: Nur in Ausnahmefällen, in denen die Behörden ein Einkommen über der Schwelle vermutet, müssen Betroffene ihr Einkommen offenlegen – dies soll Bürger und Verwaltung entlasten.

E-Mobilität, E-Dienstwagen und Jobtickets

Einen Schwerpunkt des heute verabschiedeten Jahressteuergesetzes bilden Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität, zur verstärkten Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie des Fahrradverkehrs.

Neben einer Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge sieht das Gesetz vor, die Dienstwagenbesteuerung für Elektro- oder Hybridfahrzeuge weiterhin nur mit 0,5 Prozent des Listenpreises zu bewerten. Das kostenfreie Aufladen eines Elektromobils beim Arbeitgeber bleibt bis 2030 steuerfrei, ebenso die private Nutzung von betrieblichen Fahrrädern.

Für Pendler relevant: das Jobticket wird künftig pauschal mit 25 Prozent besteuert und nicht mehr auf die Entfernungspauschale angerechnet.

Umsatzsteuer

Für E-Books, E-Paper und Monats-Hygieneartikel gilt künftig der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent.

Reisekosten

Die steuerfreien Verpflegungspauschalen bei Dienstreisen und Weiterbildungen steigen (von 24 auf 28 Euro bzw. von 12 auf 14 Euro), ebenso der Pauschbetrag für Berufskraftfahrer.

Solidaritätszuschlag wird größtenteils abgeschafft

Der Großteil aller Steuerzahler muss den Solidaritätszuschlag ab 2021 nicht mehr zahlen. Bis zu einem versteuernden Einkommen von 61.717 Euro ist zukünftig kein Soli mehr fällig. Auf diese Freigrenze folgt die sogenannte Milderungszone: Um einen Belastungssprung zu vermeiden, wird der Soli hier kontinuierlich bis zum vollen Steuerbetrag erhoben. Die Milderungszone gilt bis zu einer zu versteuernden Einkommensgrenze von 96.409 Euro. Nur wer mehr verdient, muss weiterhin den vollen Satz zahlen.

Strengere Geldwäschevorschriften

Strengere Meldevorschriften für Immobilienmakler, Notare, Goldhändler und Auktionshäuser sollen den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung verbessern. Makler und Notare sind künftig bei Mietverträgen ab einer Monatsmiete von 10.000 Euro zu einer Meldung wegen des Verdachts auf Geldwäsche verpflichtet. Im Handel mit Edelmetallen sinkt die Grenze für Verdachtsmeldungen von 10.000 auf 2.000 Euro. Außerdem weitet das Gesetz die Meldepflichten für Kunsthändler auf Vermittler, Lageristen und Auktionshäuser aus.

Mindestvergütung für Azubis

Auszubildende erhalten künftig eine Mindestvergütung – das gilt sowohl für betriebliche als auch für außerbetriebliche Ausbildungen. Laut Gesetzesbeschluss beträgt die Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr monatlich 515 Euro. 2021 erhöht sie sich auf 550 Euro, 2022 auf 585 Euro und 2023 auf 620 Euro. Im weiteren Verlauf der Ausbildung steigt die Mindestvergütung: um 18 Prozent im zweiten Jahr, um 35 Prozent im dritten und um 40 Prozent im vierten Ausbildungsjahr.

Klimapaket: Steuermaßnahmen gehen in den Vermittlungsausschuss

Der Bundesrat hat einstimmig den Vermittlungsausschuss zu den steuerrechtlichen Maßnahmen des Klimapakets der Bundesregierung angerufen. Das gemeinsame Gremium von Bundestag und Bundesrat soll das Gesetz grundlegend überarbeiten. Es sieht eine Anhebung der Pendlerpauschale ab 2021 um 5 Cent auf 35 Cent pro Kilometer sowie die Mobilitätsprämie für Geringverdiener vor. Außerdem reduziert es den Mehrwertsteuersatz ab 2020 für Fahrkarten im Bahnfernverkehr von 19 auf 7 Prozent. Vorgesehen sind zudem Entlastungen für Wohneigentümer, die energetische Sanierungsmaßnahmen vornehmen sowie ein besondere Hebesatz, den Kommunen bei der Grundsteuer auf Sondergebiete für Windenergieanlagen festlegen können.

Ein Termin für die erste Sitzung des Vermittlungsausschusses steht derzeit noch nicht fest.

Ehrenamtliches Engagement: Bundesrat fordert Änderungen

Zum Thema Ehrenamt schreibt der Bundesrat, er bedauere, dass die von ihm eingebrachten Änderungsanträge im Bereich des Ehrenamts im Gesetzgebungsverfahren des Jahressteuergesetzes nicht aufgegriffen worden sind. Der Bundesrat erwartet, dass diese Änderungen zeitnah und mit Wirkung zum 1. Januar 2020 umgesetzt werden. Dazu gehören insbesondere:

Die Übungsleiterpauschale soll von 2.400 Euro pro Jahr auf 3.000 Euro pro Jahr steigen, die Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro pro Jahr.

Die Freigrenze bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von Vereinen soll von 35.000 Euro auf 45.000 Euro angehoben werden.

Die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung soll bei jährlichen Einnahmen bis 45.000 Euro abgeschafft werden.

(MB)

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