Unsere eBooks - Steuer- & Finanzratgeber

Aktuelle eBooks

  • Vorsteuerabzug - Wann muss die Vorsteuer berichtigt werden

    Der Vorsteuerabzug von größeren Anschaffungen oder Reparaturen wird vom Fiskus fünf Jahre, bei Immobilien sogar zehn Jahre lang überwacht. Kommt es in diesem Zeitraum zu einer geänderten Nutzung, ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorsteuerberichtigung durchzuführen.

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  • Geschäftsreisen: Privaten PKW für betriebliche Fahrten nutzen und Steuern sparen

    Wenn Sie einen Pkw zu nicht mehr als 50 % betrieblich nutzen, können Sie auf die Zuordnung zum Betriebsvermögen verzichten und den Pkw als Privatvermögen behandeln. Die Kfz-Kosten, die anteilig auf die betriebliche Nutzung entfallen, dürfen Sie in diesem Fall als Aufwandseinlage steuerlich geltend machen. Wenn Sie den Pkw nach ein paar Jahren verkaufen, kann diese Lösung sogar erheblich günstiger sein als ein Betriebs-Pkw.

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  • Abschreibungen: Holen Sie das Maximum an Steuerersparnis raus

    Die meisten betrieblich genutzten Wirtschaftsgüter verlieren im Laufe der Zeit an Wert. Der Wertverlust wird über Abschreibungen berücksichtigt. Die Abschreibungsdauer richtet sich nach der Nutzungsdauer des jeweiligen Wirtschaftsguts.

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  • Geschäftswagen: Privaten Kostenanteil über das Fahrtenbuch ermitteln

    Nutzt ein Selbstständiger seinen Pkw zu mehr als 50 % betrieblich, so muss er die private Nutzung nach der 1 %-Methode versteuern. Dieses pauschale Verfahren kann jedoch zu weit überhöhten Privatanteilen führen. Solch ungerechten Ergebnissen entgehen Sie nur, indem Sie ein Fahrtenbuch führen, das vom Finanzamt als ordnungsgemäß eingestuft wird. Dann wird die private Nutzung nicht pauschal, sondern mit den auf die Privatfahrten tatsächlich entfallenden Kfz-Kosten angesetzt.

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  • Gewinnermittlung: Grundlagen für Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung

    Bei der Gewinnermittlung über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist das Zufluss-/Abflussprinzip zu beachten. Danach wirken sich betriebliche Vorgänge erst auf den Gewinn aus, wenn es zu einer Einnahme oder Ausgabe, also einem Zufluss oder Abfluss von Geld kommt. Demnach gehen in die EÜR eines Kalenderjahres grundsätzlich nur solche Einnahmen und Ausgaben ein, die im Zeitraum 1.1. bis 31.12. des Jahres tatsächlich angefallen sind.

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  • Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanz: Wahl und Wechsel der Gewinnermittlungsart

    Als Selbstständiger sind Sie einmal im Jahr verpflichtet, Ihren Gewinn zu ermitteln. Grundsätzlich stehen Ihnen dafür zwei Methoden zur Verfügung: die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und die Bilanzierung. Die EÜR ist einfacher und kostet weniger, bestimmte Abschreibungsmöglichkeiten gibt es aber nur bei der Bilanzierung.

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  • Freiberuflich oder gewerblich: Wissen, worauf es ankommt

    Der Trend zur Freiberuflichkeit ist ungebrochen. Auf den ersten Blick überrascht das. Denn die steuerlichen Unterschiede zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden sind gar nicht so groß wie oft angenommen.

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  • Existenzgründung: Anmeldung Ihres Betriebs bei Gemeinde und Finanzamt

    Wenn Sie einen Betrieb eröffnen, sich also selbstständig machen, sind Sie verpflichtet, Ihre Tätigkeit innerhalb eines Monats anzumelden.

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  • Hausverkauf: Wann der Staat die Hand aufhält

    Wenn Sie Ihre Immobilie veräußern, hängt die Steuerpflicht davon ab, wie Sie Haus oder Wohnung in den letzten Jahren vor dem Verkauf genutzt haben: Verkaufen Sie eine vermietete Immobilie innerhalb den zehn Jahren nach der Anschaffung, fällt auf den Veräußerungsgewinn Steuer an. Anders sieht es bei selbst genutzten Gebäuden aus: Die dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei verkaufen.

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  • Die Besteuerung von Geldanlagen: Was Sie zur Abgeltungsteuer wissen müssen

    Mit der 25 %igen Abgeltungsteuer ist grundsätzlich die Einkommensteuer auf Ihre Kapitaleinkünfte abgegolten und Sie müssen dazu keine Angaben mehr in Ihrer Einkommensteuererklärung machen. Die Bank wickelt die Steuererhebung in den meisten Fällen von sich aus ab, ohne dass Sie als Kapitalanleger selbst tätig werden müssen. Ziel: Die Steuer soll einfach und gleichmäßig erhoben werden.

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