Steuerrechner

Formulare

Sie suchen Formulare, um sich unnötige Ämterbesuche zu sparen? Hier werden Sie ohne langes Suchen fündig. Ob Steuerformulare oder Anträge: einfach herunterladen und ausfüllen.

Suchergebnisse

  • Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen - ELStAM

    Mit diesem Vordruck können Sie eine ungünstigere Steuerklasse beantragen bzw. eine günstigere Steuerklasse reaktivieren, eine ungünstigere Zahl der Kinderfreibeträge beantragen bzw. günstigere Zahl der Kinderfreibeträge reaktivieren. Auch eine Mitteilung über Ihre aktuell gespeicherten Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) können Sie damit anfordern. Des Weiteren können Sie mit diesem Formular beantragen, dass für Sie keine ELStAM mehr gebildet oder die ELStAM für von Ihnen bestimmte Arbeitgeber gesperrt oder freigeschaltet werden.

  • Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung

    Wenn Sie bereits unterjährig von einem Lohnsteuer-Freibetrag profitieren möchten, müssen Sie einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen. Der vereinfachte Antrag kann verwendet werden, wenn Sie den gleichen Freibetrag wie im Vorjahr bzw. einen geringeren Freibetrag als im Vorjahr beantragen oder nur die Zahl der Kinderfreibeträge und / oder ggf. die Steuerklasse I in II geändert werden soll. In allen anderen Fällen müssen Sie den umfangreichen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung nutzen.

  • Erklärung zum dauernden Getrenntleben

    Hat sich ein Ehepaar getrennt muss im Folgejahr die Steuerklasse I gewählt werden. Hierfür gibt es das amtliche Formular: Erklärung zum dauernden Getrenntleben.

  • Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft

    Bei Trennungen ehelicher Gemeinschaften muss im Folgejahr der Trennung die Steuerklasse I gewählt werden. Wenn Eheleute die Trennungsentscheidung rückgängig machen und wieder zusammenleben, kann mit dem Formular wieder eine günstige Steuerklassenkombination beantragt werden.

  • Anleitung zum Ausfüllen der Anlage EÜR

    Zusammen mit dem Vordruck Anlage EÜR veröffentlicht die Finanzverwaltung eine mehrseitige Ausfüllhilfe. Bei den darin enthaltenen Hinweisen handelt es sich um Basisinformationen. Sie erleichern das Ausfüllen der Anlage, vermitteln aber nur wenig steuerliches Hintergrundwissen.

  • Anlage St (Statistische Angaben)

    Für statistische Zwecke ist alle drei Jahre die Anlage St abzugeben. Dort sind bestimmte Steuervergünstigungen einzutragen, wie zum Beispiel (Sonder-)Abschreibungen, Investitionsabzugsbeträge und nicht abziehbare Betriebsausgaben.