Warum Steuerberater keine Süßkartoffeln essen (Glosse)

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Zwei Steuersätze kennt das deutsche Umsatzsteuergesetz. Normalerweise sind noch 16% fällig. Einige Waren und Dienstleistungen werden ermäßigt mit 7% besteuert. Welche das sind, pflegte ein Dozent einer Finanzhochschule wie folgt zusammenzufassen: »Körperliche und geistige Nahrung, sowie Fahrten mit Bus und Bahn werden mit 7% besteuert. Die Lebensmittel können auch in der Bahn verzehrt werden, allerdings nicht im Speisewagen. Dort würde der Satz auf 16% steigen.«

Was uns diese Eselsbrücke sagen will: Die Zutaten einer Mahlzeit werden mit dem ermäßigten Satz besteuert. Lassen Sie sich das fertig zubereitete Essen im Restaurant servieren sind dagegen 16% fällig. Auch an dieser Stelle hat die deutsche Vorliebe für Einzelfall- und Ausnahmeregelungen offensichtlich ihre Spuren hinterlassen.

Anlass genug für die FDP-Koalition im Bundestag, den 140-seitigen Katalog der Zweifelsfälle unter die Lupe zu nehmen und eine durchaus ernst gemeinte Anfrage an die Bundesregierung zu richten.

Die sollte zum Beispiel erklären, warum für »Islandmoose« der ermäßigte, für »isländisch Moos« dagegen der volle Steuersatz erhoben wird. Eine ganze Reihe weiterer Unterscheidungen leuchtete den Freien Demokraten nicht ein: Hausschweine, Frühkartoffeln, Futtermais und Tomatenpüree werden mit 7% besteuert. Wildschweine, Süßkartoffeln, Zuckermais und Tomatenketchup aber mit 16%. 29 solcher offensichtlicher Ungereimtheiten hatte die FDP gefunden.

Die Bundesregierung ließ sich davon nicht beeindrucken und bügelte die Anfrage ab: Die Besteuerung sei unterschiedlich, weil dies so im Zolltarif stehe. Punkt. Das wusste die FDP sicher auch schon vorher. Sie war wohl eher neugierig, ob die Regierung eine solche Gesetzgebung für sinnvoll hält. Eine Antwort darauf blieben CDU und SPD leider schuldig.

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