Unternehmer: Mehr Liquidität durch Istbesteuerung

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Besonders kleine Unternehmen stehen zurzeit vor großen Herausforderungen. Die Bundesregierung hat schon einige - auch steuerliche - Erleichterungen für durch die Corona-Pandemie gebeutelte Unternehmen beschlossen. Hier beschreiben wir eine Möglichkeit, die es schön länger gibt, die aber bisher ein Schattendasein führt. Zu Unrecht, wie wir meinen.

Wenn Sie etwas verkaufen oder eine Dienstleistung erbringen, müssen Sie die Umsatzsteuer darauf schon für den Voranmeldungszeitraum anmelden und auch bezahlen – sogar dann, wenn Ihr Kunde seine Rechnung noch nicht gezahlt hat. Es geht aber auch anders.

Denn: Möchten Sie als Unternehmer tatsächlich dem Finanzamt gegenüber in Vorlage gehen und die noch gar nicht erhaltene Umsatzsteuer vorfinanzieren? Wohl eher nicht. Denn vor allem bei schlechter Zahlungsmoral der Kunden kann das für Sie richtig teuer sein.

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Vorteil Istbesteuerung: Umsatzsteuer später zahlen und liquide bleiben

  • Vorteile, Voraussetzungen und Antrag mit Musterformulierung

  • Wechsel von der Sollbesteuerung zur Istbesteuerung und umgekehrt

  • Zu welchem Zeitpunkt ist ein Wechsel möglich?

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Von der Ausnahme profitieren jetzt noch mehr Unternehmer!

Als Erleichterung vor allem für kleinere Unternehmen gibt es hiervon jedoch eine Ausnahme: Bei der Istbesteuerung (manchmal liest man auch Istversteuerung oder »Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten«) zahlen Sie die Umsatzsteuer erst dann ans Finanzamt, wenn Ihr Kunde seine Rechnung beglichen hat. Geregelt ist das in § 20 des Umsatzsteuergesetzes (UStG).

Im Endergebnis bezahlen Sie genau so viel Umsatzsteuer an das Finanzamt wie bei der eingangs beschriebenen sogenannten »Sollbesteuerung« - nur eben zu einem für Sie besseren Zeitpunkt. Nämlich erst dann, wenn Sie das Geld auch tatsächlich haben.

Wie beantragt man die Istbesteuerung?

Die Istbesteuerung müssen Sie beim Finanzamt beantragen. Dafür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, auf die wir im nächsten Abschnitt eingehen. Die Voraussetzungen sind nicht kompliziert, so viel sei an dieser Stelle schon verraten!

Falls Sie diese Voraussetzungen erfüllen, raten wir Ihnen, den Antrag zu stellen. Die Istbesteuerung bringt Ihnen nur Vorteile. Der Wichtigste ist der enorme Liquiditätsgewinn für Sie.

Wegen der Abschnittsbesteuerung bei der Umsatzsteuer nach Kalenderjahren können Sie Ihren Antrag nur für ein volles Kalenderjahr stellen. Damit beginnt die Istbesteuerung immer am 1. Januar. Man darf nicht einen Teil des Jahres die Istbesteuerung und den anderen Teil des Jahres die Sollbesteuerung anwenden.

Wenn Sie einen Betrieb eröffnen, müssen Sie meist in einem »Fragebogen zur steuerlichen Erfassung« Angaben zu Ihrer steuerlichen Situation machen. Im Abschnitt »Soll-/Istversteuerung der Entgelte« können Sie sich für die Istbesteuerung entscheiden.

Wenn Sie im Zusammenhang mit der Betriebseröffnung keinen »Fragebogen zur steuerlichen Erfassung« ausfüllen, sollten Sie einen Antrag auf Istbesteuerung beim Finanzamt stellen, am besten schriftlich oder per E-Mail.

Wenn Sie bisher Ihre Umsätze nach der Sollbesteuerung versteuert haben und jetzt auf die Istbesteuerung umsteigen möchten, schicken Sie dem Finanzamt am besten zu Beginn des Jahres ein formloses Schreiben oder eine E-Mail und beantragen die Umstellung auf die Istbesteuerung.

Die Istbesteuerung muss Ihnen vom zuständigen Finanzamt genehmigt werden. Die Zustimmung ist aber in aller Regel reine Formsache.

Wer darf die Istbesteuerung anwenden?

Fallen Sie als Unternehmer unter eine der drei folgenden Gruppen, können Sie die Istbesteuerung beantragen:

  1. Sie sind Freiberufler und ermitteln Ihren Gewinn mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung? Dann können Sie die Istbesteuerung immer nutzen – egal, wie hoch Ihr Umsatz ist.

  2. Sie sind kein Freiberufler oder erstellen als Freiberufler freiwillig eine Bilanz? Dann dürfen Sie die Istbesteuerung in Anspruch nehmen, wenn Ihr Vorjahresumsatz höchstens 600.000 Euro beträgt. Diese Grenze wurde gerade erst zum 1.1.2020 angehoben! Früher durfte der Vorjahresumsatz maximal 500.000 Euro betragen.

  3. Sie sind Gewerbetreibende und wurden vom Finanzamt von der Buchführungspflicht befreit? Dann profitieren auch Sie von der Istbesteuerung.

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Vorteil Istbesteuerung: Umsatzsteuer später zahlen und liquide bleiben

  • Vorteile, Voraussetzungen und Antrag mit Musterformulierung

  • Wechsel von der Sollbesteuerung zur Istbesteuerung und umgekehrt

  • Zu welchem Zeitpunkt ist ein Wechsel möglich?

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(MB)

URL:
https://www.steuertipps.de/selbststaendig-freiberufler/umsatzsteuer/unternehmer-mehr-liquiditaet-durch-istbesteuerung