Ist Hippotherapie (therapeutisches Reiten) umsatzsteuerfrei?
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Eine Diplom-Pädagogin mit Schwerpunkt Rehabilitationspädagogik betrieb ein Zentrum für therapeutisches Reiten (Hippotherapie). Sie war vor allem für Reha-Kliniken tätig. Die Behandlung wurde von angestellten Krankengymnastinnen mit hippotherapeutischer Zusatzausbildung durchgeführt. Die Unternehmerin plädierte auf die Umsatzsteuerfreiheit der Umsätze aus Hippotherapie.
Das Hessische Finanzgericht lehnte das jedoch ab (Urteil vom 27.2.2006, Az. 6 K 4203/03, EFG 2006 S. 1621): In Anlehnung an ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 19.3.2002 vermochten die Finanzrichter keinen spezifisch medizinischen Charakter des therapeutischen Reitens festzustellen. Die Voraussetzung für eine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin seien bei der Hippotherapie nicht erfüllt. Nun muss sich der BFH mit der Frage befassen (Az. V R 20/06).