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Umsatzsteuer

Ist Umsatzsteuer gleich Mehrwertsteuer? Wann gilt 7% und 19%?
Hier gibt es die Antwort! Detailliert & verständlich.

Was ist die Umsatzsteuer (ugs. Mehrwertsteuer)?

Stand: - Vor Einführung des Umsatzsteuergesetzes im Jahre 1973, wurde die Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer bezeichnet und gehört zu den sogenannten Verkehrssteuerarten. Private und auch öffentliche Verbraucher werden beim Erwerb von Gütern und Leistungen mit der Umsatzsteuer belastet. Der Begriff »Umsatzsteuer« wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch gleichbedeutend mit »Mehrwertsteuer« verwendet.

Wer gilt als umsatzsteuerpflichtig?


Das Umsatzsteuergesetz (UStG) beschreibt ganz klar, wer umsatzsteuerpflichtig ist und wer nicht.
In § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steht, dass „... Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt …“ umsatzsteuerpflichtig sind.
Kurz gesagt ist somit jedes Unternehmen, welches Geld für seine Leistungen oder Lieferungen verlangt, umsatzsteuerpflichtig.


Wer ist von der Umsatzsteuer befreit?


Kleinunternehmer nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Allerdings nur dann, wenn der Vorjahresumsatz nicht höher als 22.000 € (seit 2020 von 17.500 Euro auf 22.000 Euro erhöht) war und der prognostizierte Umsatz für das laufende Jahr nicht über 50.000 € liegt. Für manche Kleinunternehmer ist es jedoch sinnvoll, sich freiwillig umsatzsteuerpflichtig zu melden. Die jeweiligen Vor- und Nachteile sollten jedoch gut bedacht sein, da die Erklärung zur Umsatzsteuerpflicht für fünf Jahre bindend ist und bestehen bleiben muss.

Zudem sind bestimmte Berufsgruppen wie zum Beispiel Ärzte, Heilpraktiker, Hebammen, Psychotherapeuten, Vermögensberater, Versicherungsmakler, von der Erhebung der Umsatzsteuer ausgeschlossen.


Umsatzsteuersatz - Wann gilt 19 %, 7 % oder 0 % Umsatzsteuer


Die Umsatzsteuer wird auf Lieferungen (z.B. Waren) und sonstige Leistungen (z.B. Dienstleistungen) erhoben. Unterschieden werden muss hauptsächlich zwischen dem regulären Steuersatz von 19 % und dem ermäßigten Satz von 7 %. Einige wenige Leistungen sind gänzlich steuerfrei. Doch welcher Umsatzsteuersatz gilt wann bzw. für was?

  • 19 % Umsatzsteuer nach § 12 Abs. 1 UStG gilt für alles, was nicht dem ermäßigten Steuersatz unterliegt oder nicht umsatzsteuerfrei ist.
  • 7 % Umsatzsteuer nach § 12 Abs. 2 UStG gilt z.B. für Lebensmittel, Bücher und Zeitschriften, Personennahverkehr, Tickets für ein Konzert sowie Theater oder Museen, lebende Tiere.
  • 0 % Umsatzsteuer nach § 4 UStG gilt für umsatzsteuerfreie Dienstleistungen und Waren. Hierunter fallen beispielsweise Versicherungen, Kreditvermittlungen, See- und Luftverkehr, innergemeinschaftliche Lieferungen und Auslandslieferungen.

Insbesondere Selbstständige müssen zwingend auf die korrekte Ausweisung der Umsatzsteuer und auch den Umsatzsteuersatz achten. Fehlentscheidungen in diesem Bereich können schnell teuer werden.


Umsatzsteuervoranmeldung und Vorsteuerabzug


Unternehmer können die Umsatzsteuer als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen, sofern sie die mit Umsatzsteuer belasteten Güter und Leistungen für unternehmerische Zwecke einsetzen. Im Gegenzug sind Unternehmer dazu verpflichtet, auf ihre Lieferungen und Leistungen Umsatzsteuer zu erheben und die vereinnahmte Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen.

Hierfür - und auch für den Vorsteuerabzug - müssen Unternehmer monatlich, quartalsweise oder jährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen und die Umsatzsteuer abzüglich der vereinnahmten Vorsteuer an das Finanzamt zahlen. Wie oft bzw. in welchem Tonus die Umsatzsteuervoranmeldung erfolgen muss, ist abhängig von der Umsatzsteuerschuld:

Höhe der Umsatzsteuerschuld

Abgabe Umsatzsteuervoranmeldung

< 1.000 € im letzten Jahr

Keine Abgabe

1.000 – 7.500 € im letzten Jahr

Quartalsweise

> 7.500 € im letzten Jahr

Monatlich

Die Umsatzsteuervoranmeldung muss jeweils bis zum 10. des Folgemonats beim Finanzamt eingegangen sein. Fällt dieser Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, so endet die Frist erst am nächsten Werktag.
Da die zehn Tage zwischen Monatsabschluss und Abgabe der Voranmeldung bei Selbstständigen oftmals zu knapp bemessen ist, besteht die Möglichkeit, die Frist zur Umsatzsteuervoranmeldung um einen Monat zu verlängern. Diese Fristverlängerung muss jedoch monatlich neu beantragt werden. Wer das nicht möchte, kann auch einen Antrag auf eine Dauerfristverlängerung stellen.


Umsatzsteuerzahllast


Die Umsatzsteuerzahllast ist für Unternehmen stets als Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt zu verstehen. Grundlage für die Berechnung ist die ausgewiesene Umsatzsteuer auf Rechnungen, die Sie für Ihre Leistungen oder Lieferungen stellen sowie die ausgewiesene Umsatzsteuer Ihrer Zulieferer. Die Umsatzsteuer, die Unternehmer von Kunden erhalten, müssen an das Finanzamt abgeführt werden. Umsatzsteuer, die der Unternehmer z.B. an seine Lieferanten bezahlt, wird wiederum vom Finanzamt erstattet. Zur Vereinfachung werden Umsatzsteuer und Vorsteuerabzüge wie folgt gerechnet:

Summe aller Umsatzsteuerbeträge - Summe aller Vorsteuerabzüge
= Umsatzsteuerzahllast oder Umsatzsteuererstattung

Vereinfacht gesagt ist die Umsatzsteuerzahllast also die Summe aller Umsatzsteuerbeträge abzüglich aller Vorsteuerbeträge.

Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer auf Rechnungen?


Das deutsche Steuerrecht ist hier eigentlich eindeutig: Der korrekte Begriff lautet "Umsatzsteuer". Deshalb sollten Selbständige und Unternehmer auf Ihren Rechnungen auch keine "MwSt." sondern besser die "USt." oder "Umsatzsteuer" ausweisen. Die alte, mit dem Umsatzsteuergesetz von 1973, aufgegebene "Mehrwertsteuer" sollte nicht weiter verwendung finden.
Nach Rückfragen bei Finanzämtern und Steuerberatern wird die Verwendung der alten "Mehrwertsteuer" jedoch nicht zu einer Aberkennung des Vorsteuerabzugs führen. Es ist zwar nicht korrekt, aber ohne Konsequenz möglich, auf Rechnungen die Umsatzsteuer weiterhin Mehrwertsteuer zu nennen.



Fragen und Antworten zu Umsatzsteuer und Vorsteuer

Was ist Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer ist eine Verbrauchsteuer, die von privaten und öffentlichen Verbrauchern beim Erwerb von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Sie wird prozentual vom Entgelt berechnet und dem Kunden indirekt über den Endpreis in Rechnung gestellt.

Wer zahlt die Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer bezahlt am Ende der Verbraucher. Und zwar immer dann, wenn er ein Produkt oder einen Service käuflich erwirbt. Unternehmen sind (einzige Ausnahme: Kleinunternehmen) dazu verpflichtet, die Umsatzsteuer auf ihren Nettoproduktpreis aufzuschlagen. Käufer und Kunden bezeichnen die Umsatzsteuer im Alltag auch als Mehrwertsteuer.

Wann verwendet man MwSt und wann Ust?

Der Begriff "Mehrwertsteuer" wird im Deutschen nur noch umgangssprachlich für die steuerrechtlich korrekte "Umsatzsteuer" genutzt. Demnach sollte auch im gewerblichen Kontext z.B. auf Rechnungen nur die Umsatzsteuer, kurz Ust., verwendet werden. Der Begriff Mehrwertsteuer (Mwst.) wird seit Einführung des Umsatzsteuergesetzes im Jahre 1973 nicht mehr verwendet.

Wie hoch ist die Umsatzsteuer (ugs. Mehrwertsteuer) 7 oder 19%?

Die Umsatzsteuer beträgt normalerweise 19%, dies nennt man auch den Regelsteuersatz. Es gibt jedoch auch Produkte und Dienstleistungen, die nur mit 7% besteuert werden. Hierbei handelt es sich meist um Produkte des sog. Grundbedarfs (z.B. Lebensmittel, Bücher, Zeitschriften etc.). Zwischen 01.07.2020 bis 31.12.2020 galt in Deutschland aufgrund der Covid 19-Folgen für die heimische Wirtschaft (Corona Krise) ein reduzierter Umsatzsteuersatz. Statt 19% wurden nur 16% erhoben und der ermäßigte Steuersatz sank von 7% auf 5%.

Wann müssen Unternehmer Umsatzsteuer erheben?

Selbstständige und Unternehmer, deren Umsätze über den in der Kleinunternehmerregelung festgelegten Höchstsatz hinaus geht, müssen die Umsatzsteuer erheben. Das ist in § 1 (respektive § 19) des Umsatzsteuergesetzes (UStG) genau geregelt. Umsatzsteuer muss auf alle innerdeutsche Lieferungen, Produkte und Dienstleistungen erhoben werden, für ein Entgelt verlangt wird. Wie hoch dieser Umsatzsteuersatz ausfällt, ist abhängig von der Art der Güter (Vgl. § 12 UStG).

Ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten?

Im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer handelt es sich bei sogenannten „durchlaufenden Posten“ um „Beträge, die der Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt“ (Vgl. § 10 Abs. 1 Satz 5 UStG). Das bedeutet, Beträge werden nur für eine begrenzte Zeit vereinnahmt bzw. verauslagt und danach sofort an Dritte weitergegeben. Auf solche durchlaufende Posten fällt keine Steuer an (Vgl. § 10 UStG), wodurch sie sich nicht auf den Gewinn auswirken.

Aus diesem Grund ist auch die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten. Zwar ist sie aus unternehmerischer Sicht eine Einnahme, die dann aber in voller Höhe wieder abgeführt wird. Sie generiert also keinen Umsatz und keinen Gewinn. Zahlt ein Unternehmen an einen Zulieferer Umsatzsteuer, kann er diese Ausgabe bei der Vorsteuer geltend machen.


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