Selbstständige: Bareinzahlungen müssen für das Finanzamt nachvollziehbar sein
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Leistet ein Selbstständiger Bareinzahlungen auf sein betriebliches Bankkonto, ist er bei der Prüfung, ob Einlagen gegeben sind bzw. wo die Mittel herkommen, verstärkt zur Mitwirkung verpflichtet.
Das FG Hamburg erklärt dazu: Bei Verletzung dieser Pflicht kann das Finanzgericht von einer weiteren Sachaufklärung absehen und darf unterstellen, dass unaufgeklärte Kapitalzuführungen auf nicht versteuerten Einnahmen beruhen.
Die dazu bereits existierenden Urteile des Bundesfinanzhofs gelten insofern auch für Selbstständige, die ihren Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln (FG Hamburg, Beschluss vom 18.7.2016, Az. 6 V 84/16).