Musterfall zum Formular Anlage EÜR 2014
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Die unternehmerische Freiheit stößt bei der Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung an ihre Grenzen. Denn die Finanzverwaltung hat schon vor Jahren den Vordruck Anlage EÜR
eingeführt, auf dem Selbstständige ihren Gewinn oder Verlust zu ermitteln haben und der Bestandteil der Jahressteuererklärung ist.
Der über die Anlage EÜR festgestellte Gewinn oder Verlust wird in den Vordruck
Anlage S
(Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) bzw.
Anlage G
(Einkünfte aus Gewerbebetrieb) übertragen.
Befindet sich in Ihrem Betrieb Anlagevermögen (Computer, Telefon, Fahrzeug etc.), das Sie nach dem 5.5.2006 angeschafft haben, müssen Sie zusammen mit der Anlage EÜR ein Anlageverzeichnis abgeben. Für das Verzeichnis können Sie den Vordruck
Anlage AVEÜR 2014
nutzen. Und haben Sie in der Anlage EÜR beschränkt abziehbare Schuldzinsen von über 2.050 € erfasst, müssen Sie auch noch die
Anlage SZE
abgeben, in der es um die Berechnung der steuerlich nicht abziehbaren Schuldzinsen aufgrund von Überentnahmen geht.
Mehrere Betriebe = mehrere Anlagen EÜR
Sollten Sie mehrere Betriebe haben, so müssen Sie für jeden Betrieb eine eigene Anlage EÜR ausfüllen. Die Art Ihrer selbstständigen Tätigkeit wird in die Zeile 5 des Formulars eingetragen. Im Feld 105 ist durch eine Ziffer die betreffende Einkunftsart sowie der Steuerpflichtige (Sie oder Ihr Ehegatte) zu bezeichnen.
Elektronische Übermittlung ist Pflicht
Selbstständige müssen ihre Einkommensteuererklärung samt der Anlage EÜR grundsätzlich elektronisch beim Finanzamt einreichen, wenn kein Härtefallantrag gestellt wird. Der Versand kann zum Beispiel mit dem Programm Elster der Finanzverwaltung erfolgen. Aber auch mithilfe unserer Software
SteuerSparErklärung 2015
können Sie komfortabel die Anlage EÜR ausfüllen und anschließend elektronisch verschicken.
Das passiert, wenn Sie die Anlage EÜR nicht abgeben
Kommen Sie Ihrer Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR nicht nach, kann das Finanzamt Ihnen mit der Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von maximal 25.000 € drohen. Spätestens dann sollten Sie den Vordruck abgeben, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Der BFH hat bestätigt, dass die Verpflichtung zur Abgabe der Anlage EÜR rechtens ist und die Finanzämter die Abgabepflicht mittels Sanktionen durchsetzen dürfen (BFH-Urteil vom 16.11.2011, X R 18/09 ).