Gewerbesteuer: BVerfG verkündet Urteil Anfang April

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Das Bundesverfassungsgericht hat angekündigt, am 10.04.2018 sein Urteil in Sachen Gewerbesteuer (1 BvR 1236/11) zu verkünden.

Grundlage ist die mündliche Verhandlung vom 25.09.2017 über eine Verfassungsbeschwerde gegen § 7 Satz 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG).

Die mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2002 neu in das Gewerbesteuergesetz eingefügte Regelung unterwirft erstmals auch bestimmte Gewinne aus der Veräußerung von Personengesellschaften der Gewerbesteuer. Das Gesetzgebungsverfahren wurde erst Mitte des Jahres 2002 vollständig abgeschlossen.

Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wandte sich die Beschwerdeführerin, eine Personengesellschaft, gegen die Heranziehung zur Gewerbesteuer für die Gewinne aus der Veräußerung von Geschäftsanteilen durch ihre Gesellschafter. Sie rügt unter anderem eine Verletzung des Gleichheitssatzes sowie einen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot, weil der Vertrag über den Anteilsverkauf schon 2001 abgeschlossen worden sei.

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