Fahrtkosten Behinderter: Maximal die Dienstreisepauschale
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Zusätzlich zum Behinderten-Pauschbetrag können Schwerbehinderte Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen. Bisher war der Ansatz des tatsächlichen Kilometersatzes für Fahrten möglich, wenn wegen der Behinderung nur eine sehr geringe Fahrleistung vorlag.
Nun hat der BFH zuungunsten Behinderter entschieden, dass auch bei wenigen gefahrenen Kilometern die Dienstreisepauschale angemessen ist. Im Urteilsfall waren das 3601km (BFH-Urteil vom 18.12.2003, BStBl. 2004 II S. 453).