Liebhaberei: Wenn Verluste wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht nicht anerkannt werden

Mit Verlusten hatte und hat Corona-bedingt so mancher Selbstständige zu kämpfen. Im Normalfall werden Verluste vom Finanzamt anerkannt und mit den Gewinnen aus anderen Einkünften oder anderen Jahren verrechnet. Was aber, wenn die Verluste zum Dauerzustand werden? Etwa weil Sie Ihre Tätigkeit aufgrund von Corona umstrukturiert und sich ein neues Tätigkeitsfeld aufgebaut haben, der alte Tätigkeitsbereich nun aber dauerhaft Verluste abwirft.

Wenn Sie über Jahre hinweg nicht aus der Verlustzone herauskommen, wird irgendwann das Finanzamt Ihre Gewinnerzielungsabsicht bestreiten und Ihre Tätigkeit als Liebhaberei einstufen. Dann werden, manchmal sogar rückwirkend, Verluste steuerlich nicht mehr anerkannt und dürfen nicht mehr mit positiven Einkünften verrechnet werden.

Unser E-Book gibt Ihnen Antwort auf beispielsweise diese Fragen:

  • Wie lange akzeptiert das Finanzamt üblicherweise Verluste?

  • Wie können Sie mit dem Totalgewinn Ihre Gewinnerzielungsabsicht beweisen?

  • Mit welchen Argumenten können Sie den Verdacht der Liebhaberei abwenden?

  • Wie reagiert das Finanzamt bei der Vermutung von Liebhaberei?

  • Was geschieht, wenn die Gewinnerzielungsabsicht Ihrer Tätigkeit wegfällt?

  • Kann die Einstufung als Liebhaberei auch günstig sein?

  • Wovon hängt die Einstufung als Liebhaberei am Ende einer langjährigen Tätigkeit ab?

    und

  • Hat die Einstufung als Liebhaberei-Betrieb Auswirkungen auf die Umsatzsteuer?

Diesen Ratgeber erhalten Sie in gedruckter Form und als eBook zum Download (Dateiformat PDF und EPUB). Damit können Sie es auf allen gängigen eBook-Readern verwenden (z.B. Apple iPad, Tolino, etc.).


Inhaltsverzeichnis des Beitrags

  • 1. Um was es geht
    • 1.1 Im Regelfall werden Verluste verrechnet
    • 1.2 Was Sie bei Anfangsverlusten beachten müssen
    • 1.3 Wenn die Verluste von Dauer sind
    • 1.4 Das spricht für eine Liebhaberei
  • 2. So erstellen Sie eine Gewinnprognose
    • 2.1 Auf den Totalgewinn kommt es an
    • 2.2 Für welchen Zeitraum wird die Prognose erstellt?
  • 3. Wie es zur Liebhaberei kommt, hängt von der Einkunftsart ab
    • 3.1 Welche Einkunftsart liegt vor?
    • 3.2 Verluste bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft
    • 3.3 Wann Verluste aus einem Gewerbebetrieb zur Liebhaberei führen
    • 3.4 Wann Verluste bei einer selbstständigen Tätigkeit als Liebhaberei eingestuft werden
    • 3.5 Vorsicht bei gemischter Tätigkeit
  • 4. Wie Sie die Liebhaberei abwenden
    • 4.1 Legen Sie ein betriebswirtschaftliches Konzept vor!
    • 4.2 Analysieren Sie, worauf die Verluste zurückzuführen sind!
    • 4.3 Reagieren Sie auf Fehleinschätzungen!
    • 4.4 Machen Sie außergewöhnliche Ereignisse verantwortlich!
    • 4.5 Zeigen Sie Ihre Gewinnerzielungsabsicht durch positive Zwischenergebnisse!
    • 4.6 Strategie bei gemischter Tätigkeit
    • 4.7 Flucht nach vorn: Betriebsaufgabe
  • 5. Wie reagiert das Finanzamt?
    • 5.1 Anerkennung der Verluste: vorläufig oder unter Vorbehalt
    • 5.2 Ihre Verluste werden vorläufig nicht berücksichtigt
    • 5.3 Ihre Verluste werden uneingeschränkt berücksichtigt
    • 5.4 Zeitliche Grenze für die Änderung eines vorläufigen Bescheids
  • 6. Wegfall der Gewinnerzielungsabsicht
    • 6.1 Was geschieht mit dem bisherigen Betriebsvermögen?
    • 6.2 Der Wechsel zur Liebhaberei ist keine Betriebsaufgabe
    • 6.3 Bei EÜR muss kein Übergangsgewinn versteuert werden
    • 6.4 Böse Überraschung beim späteren Verkauf eines Liebhaberei-Betriebs
  • 7. Übergang von Liebhaberei zu Gewinnerzielungsabsicht
    • 7.1 Steuerliche Behandlung früherer Verluste
    • 7.2 Betriebseröffnung im Zeitpunkt des Übergangs
  • 8. Eleganter Ausweg: Zuordnung der Kosten des Liebhaberei-Betriebs zu den Werbungskosten
    • 8.1 Voraussetzung: Wechselwirkung
    • 8.2 Der Unterschied von Werbungskosten zu Verlusten aus Selbstständigkeit
  • 9. Einstufung als Liebhaberei kann auch günstig sein
    • 9.1 Veräußerungsgewinne bleiben steuerfrei
    • 9.2 Gewinnermittlung nicht erforderlich
    • 9.3 Gewerbesteuer fällt nicht an
    • 9.4 Inanspruchnahme von Steuerermäßigungen
  • 10. Liebhaberei am Ende einer langjährigen Tätigkeit
    • 10.1 Wovon hängt die Einstufung als Liebhaberei ab?
    • 10.2 Ehepaare: Antrag auf Erlass der Steuer
  • 11. Umsatzsteuer: Getrennte Betrachtung
    • 11.1 Umsatzsteuer auch ohne Gewinnerzielungsabsicht
    • 11.2 Vorsteuerabzug bei Liebhaberei
    • 11.3 Liebhaberei und Kleinunternehmerregelung