Auf abgewälzte Autobahnmaut müssen Sie Umsatzsteuer zahlen

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Für die Benutzung der Autobahnen müssen Spediteure eine Mautgebühr bezahlen. Die meisten versuchen, die Kosten abzuwälzen und stellen die Maut ganz oder teilweise ihren Kunden in Rechnung.
 
Bei Abwälzung der Mautgebühren auf den Kunden wird Umsatzsteuer fällig
Schuldner der Mautgebühr ist der Spediteur. Da die Mautgebühr nicht mit Umsatzsteuer belastet ist, ist auch kein Vorsteuerabzug für sie möglich.   Wenn Sie als Spediteur die Mautgebühr auf Ihre Kunden abwälzen (und dadurch das Entgelt für die Beförderungsleistung erhöhen), unterliegt der insgesamt berechnete Betrag einschließlich weiterberechneter Maut der Umsatzsteuer. Es handelt sich bei der Mautgebühr also nicht um einen von der Umsatzsteuer befreiten durchlaufenden Posten. (Verfügung der OFD Hannover, DStR 2005, S. 113)
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