Ist die Kilometerpauschale für Fahrten mit dem Privat-Pkw ab 2009 zu niedrig?

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In einigen Bundesländern ist zum 1.1.2009 die Wegstreckenentschädigung für die Nutzung des privaten Pkw auf Dienstreisen auf 35 Cent/km erhöht worden. Möglicherweise erlaubt das auch einen höheren Abzug von Betriebsausgaben.

Nutzen Arbeitnehmer für eine Dienstreise ihren eigenen privaten Pkw, dürfen sie pro gefahrenen Kilometer eine Pauschale von 0,30 Euro als Werbungskosten abziehen. Ebenso dürfen Selbstständige, die den im Privatvermögen befindlichen Pkw für betriebliche Fahrten einsetzen, die Kilometerpauschale von 0,30 Euro/km als Betriebsausgabe berücksichtigen. Diese Kilometerpauschale orientiert sich an der Wegstreckenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz und ist seit 2001 nicht erhöht worden, obwohl die Kraftfahrzeugkosten seither um über 15% gestiegen sind.

Im Hinblick auf die stark gestiegenen Kosten haben einige Bundesländer, u.a. Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, den Kostenersatz für ihre Mitarbeiter zum 1.1.2009 auf 0,35 Euro/km erhöht. Die nach den Landesreisekostengesetzen gezahlten Pauschalen sind steuerfrei (§ 3 Nr. 13 EStG). Sie liegen damit um 0,05 Euro/km höher als bei Steuerpflichtigen, die nicht Landesbedienstete sind.

Steuertipp
Nach der Rechtsprechung des BFH zum Bundesumzugskostengesetz dürfen Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft hinsichtlich steuerfreier Kostenerstattungen nicht gegenüber Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst benachteiligt werden. Bisher ist jedoch nicht geklärt, ob diese Rechtsprechung auch für Fahrtkosten gilt und ob es auch durch Landesreisekostengesetze zu einer gleichheitswidrigen Privilegierung kommen kann. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die ersten Klagen dazu anhängig sind. Gehen Sie am besten in Ihrer Steuererklärung von der erhöhten Pauschale aus und legen Sie Einspruch ein, wenn das Finanzamt sich querstellt. Wir bleiben für Sie am Ball und informieren Sie, wenn es zu diesem Thema Neuigkeiten gibt.

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