Chaos bei der Kostendeckelung: zu hoher Privatanteil?

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Die Besteuerung des Privatanteils beim Betriebs-Pkw nach der 1%-Regelung ist inzwischen so kompliziert, dass kaum noch jemand durchblickt. Die Finanzämter jedenfalls haben bisher in einigen Fällen falsch gerechnet - und zwar zum Nachteil der Unternehmer! Potenziell davon betroffen sind Unternehmer mit Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, bei denen einem höheren Listenpreis niedrige tatsächliche Kosten gegenüberstehen. Hier ist oft ein Betriebsausgabenabzug übrig geblieben, der unter der Entfernungspauschale lag. Auf die aber hat ein Unternehmer genauso Anspruch wie ein Arbeitnehmer. Die Finanzverwaltung hat jetzt endlich ihre bisherige Berechnungsmethode korrigiert. Eine Begrenzung des Privatanteils kann danach auch Selbstständigen zustehen, bei denen es nach der bisherigen Berechnung zu keiner Kostendeckelung kam.

Nach bundeseinheitlicher Auffassung muss jetzt so gerechnet werden, dass bei einem privat genutzten Betriebs-Pkw im Endergebnis mindestens Betriebsausgaben in Höhe der Entfernungspauschale abgezogen werden. Ein ausführliches Rechenbeispiel finden Sie in der Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 24.4.2006 (DStR 2006 S. 846).

Steuertipp
Überprüfen Sie anhand der neuen Verfügung unbedingt Ihre noch offenen Steuerbescheide darauf hin, ob ein zu hoher Privatanteil versteuert worden ist. Im Beispielsfall der Finanzverwaltung waren dem Unternehmer immerhin Betriebsausgaben von € 1.232,- vorenthalten worden. In der »Steuer-Spar-Erklärung« und in den »Steuertipps« ist übrigens schon bisher richtig gerechnet worden.

Weitere Informationen zum Thema »Betriebs-Pkw» finden Sie im »SteuerSparBerater business«.

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