Voraussetzung einer steuerbegünstigten Teilbetriebsveräußerung

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Wird einer von mehreren Internet-Diensten verkauft, zwischen denen keine klare organisatorische Trennung besteht, so handelt es sich nicht um den begünstigten Verkauf eines Teilbetriebs.

Ein Unternehmer hatte sich auf Internet-Dienstleistungen spezialisiert und im Lauf der Jahre mehrere eigenständige Internet-Dienste aufgebaut. Diese hatten unterschiedliche Kundenkreise, denen auch ganz unterschiedliche Dienstleistungen angeboten wurden.

Als der Unternehmer einen der insgesamt drei Geschäftsbereiche für 3 Millionen Euro verkaufte, ging er davon aus, dass es sich dabei um die steuerbegünstigte Veräußerung eines Teilbetriebs handelte, die nicht der Gewerbesteuer unterliegt. Sein Argument: zweijähriges Wettbewerbsverbot, eigener Kundenstamm, Fortführung des Betriebs durch den Käufer, eigener Server und ein nur für diesen Bereich tätiger Mitarbeiter.

Finanzamt, Finanzgericht und schließlich der BFH sahen es jedoch anders. Der verkaufte Betriebsteil habe nicht die für die Annahme eines Teilbetriebs erforderliche Selbstständigkeit gehabt. Die Richter wiesen darauf hin, dass der Unternehmer diesen Bereich auch als Teilbetrieb hätte organisieren können. Dann hätte er aber auch für eine stärkere organisatorische Trennung sorgen müssen, zum Beispiel durch eigene Anmeldung, eigene Firma, eigene Verwaltung, eigene Organisation, eigenes Anlagevermögen, eigene Räume und eigenständigen Auftritt nach außen (BFH, Urteil vom 9.12.2009, Az. X R 4/07). Der Unternehmer musste daher auf seinen Veräußerungsgewinn Gewerbesteuer zahlen.

Steuertipp
Für den Verkauf eines Teilbetriebs gibt es dieselben Steuervorteile wie bei Aufgabe oder Verkauf des Gesamtbetriebs, also Freibetrag, ermäßigten Steuersatz und Gewerbesteuerfreiheit. Mit dieser Entscheidung hat der BFH allerdings die Messlatte für die steuerliche Anerkennung eines Teilbetriebs noch ein Stück höher gelegt. Meist scheitert die Anerkennung eines Teilbetriebs an der erforderlichen organisatorischen Trennung, die schon vor dem Verkauf erfolgt sein muss und eine Gesamtplanung voraussetzt.

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