Einkommensnachweis für Krankenkasse nur durch Steuerbescheid

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Gesetzlich versicherte Selbstständige können ihrer Krankenkasse ein gesunkenes Einkommen nur durch Vorlage des neuen Einkommensteuerbescheides nachweisen.

Bei Selbstständigen, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, wird der Beitrag nach dem Gewinn festgesetzt. Bisher war allerdings nicht geklärt, wie der Gewinn nachzuweisen ist. Diese Streitfrage hat nun das Bundessozialgericht entschieden (BSG, Urteil vom 2.9.2009, Az. B 12 KR 21/08 R).

Danach ist die Krankenkasse nicht verpflichtet, andere Unterlagen als den Einkommensteuerbescheid zu akzeptieren. Ein Unternehmer kann also nur durch Vorlage eines neuen Steuerbescheides nachweisen, dass sein Gewinn gesunken ist. Aber auch dann wird sein Beitrag nicht rückwirkend herabgesetzt. Der niedrigere Beitrag wird vielmehr erst ab dem Monat nach Vorlage des Bescheides festgesetzt. Denn der Beitrag ist von der Kasse nicht vorläufig, sondern endgültig nach dem zuletzt nachgewiesenen Gewinn festzusetzen.

Im entschiedenen Streitfall hatte die AOK auf Grundlage des hohen Gewinns laut Steuerbescheid 2005 auch für die Jahre 2006 und 2007 den Höchstbeitrag verlangt. Und das, obwohl der Selbstständige betriebswirtschaftliche Auswertungen, eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine Kopie seiner Einkommensteuererklärung für 2006 und 2007eingereicht hatte. Aus diesen Unterlagen ergab sich, dass der Gewinn der Jahre 2006 und 2007 stark gesunken war. Aber erst als er im Juni 2008 den Bescheid des Finanzamts für 2006 vorlegen konnte, aus dem sich ein Verlust ergab, wurde sein Beitrag ab Juli 2008 auf den Mindestbeitrag reduziert.

Steuertipp
Sind Sie freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung und wissen Sie, dass Ihr Gewinn zurückgegangen ist? Dann sollten Sie wegen Ihres Krankenversicherungsbeitrags die Steuererklärung so früh wie möglich abgeben, beim Finanzamt Druck auf eine zügige Bearbeitung machen und den Bescheid sofort an die Krankenkasse weiterleiten. Und natürlich sollten Sie versuchen, unabhängig von der Rechtslage die Krankenkasse zu einer kulanten Handhabung zu bewegen. Vielleicht lässt sie sich durch geeignete Unterlagen, etwa den geänderten Vorauszahlungsbescheid oder eine Steuerberechnung, doch schon vor Abgabe des neuesten Steuerbescheides davon überzeugen, dass der Beitrag herabgesetzt wird.

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