Nebenberuf Fotograf? Reisekosten sind nicht als Betriebsausgaben abziehbar!

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Urlaub - schön und leider meist auch teuer. Das brachte einen Hobbyfotografen auf folgende Idee: Wenn er eine nebenberufliche Tätigkeit als Fotograf angibt, dann müssten die Reisekosten ja eigentlich als Betriebsausgaben abzugsfähig sein. Das FG München konnte er damit nicht überzeugen.

Der nebenberufliche Fotograf war weit gereist: nach Mauritius, Italien, London und Mexiko. Leider völlig unabhängig von irgendwelchen Aufträgen oder Anfragen. Dabei hatte er ein so straffes Reiseprogramm, dass für eine ernsthafte fotografische Arbeit gar keine Zeit blieb. Weder wartete er gutes Licht ab, noch berücksichtigte er die Witterung. Auch für die Motivsuche vor Ort war keine Zeit. Außerdem überstiegen seine Kosten die Einnahmen bei Weitem.

Das war den Richtern des FG München zu viel, und sie erkannten keine Betriebsausgaben an. Denn hier wurde das Hobby zum Nebenberuf erklärt - ohne Gewinnerzielungsabsicht (FG München, Beschluss vom 8.3.2007, Az. 5 V 12/07).

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