Künstlersozialkasse: Beitrag bleibt stabil
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Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bleibt im Jahr 2011 bei 3,9%. Das ist auch der Novelle der Künstlersozialversicherung von 2007 zu verdanken - seit damals werden die abgabepflichtigen Unternehmen strenger kontrolliert.
Zwar hatte auch die Künstlersozialversicherung im vergangenen Jahr konjunkturbedingte Einnahmeausfälle zu verzeichnen. Diese konnten jedoch mit Überschüssen aus den Vorjahren ausgeglichen werden. Der Beitragssatz für die abgabepflichtigen Unternehmen kann daher unverändert bei 3,9% bleiben.
Seit die Deutsche Rentenversicherung Bund Mitte 2007 die Betriebsprüfung für die Künstlersozialkasse übernommen hat, ist die Künstlersozialabgabe zum heiß diskutierten Thema geworden. Denn viele Unternehmer wussten oder wissen immer noch nicht, dass sie die Künstlersozialabgabe zahlen müssen.
So werden viele Auftraggeber von unerwarteten Nachzahlungen überrascht. Der Grund: Der Begriff "Künstler" ist sehr weit gefasst. Die Zwangsabgabe wird z.B. fällig, wenn Sie selbstständige Grafiker, Texter oder Webdesigner beauftragen.
Das müssen Sie wissen:
- Wenn Sie einen Auftrag an einen selbstständigen Künstler oder Publizisten vergeben, müssen Sie die sogenannte Künstlersozialabgabe abführen. Im Jahr 2010 sind das pauschal 3,9% auf die gezahlten Honorare. Damit bezahlen Sie eine Art "Arbeitgeberanteil" zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung dieser Selbstständigen.
- Nicht nur Einzelunternehmer sind selbstständig. Wenn Sie eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft), eine OHG oder eine Partnerschaftsgesellschaft beauftragen, müssen Sie ebenfalls die Künstlersozialabgabe zahlen.
- Nicht abgabepflichtig sind Aufträge, die Sie an eine GmbH, GmbH & Co. KG oder eine Limited vergeben.