Kreditkartengebühren sind Betriebsausgaben

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Zahlen Ihre Kunden mit Kreditkarte? Dann vergessen Sie nicht, die Kreditkartengebühren als Betriebsausgaben zu erfassen. Umsatzsteuer ist übrigens nicht fällig.

Wenn Sie die Zahlung per Kreditkarte akzeptieren, dann wird Ihnen der Kaufpreis vom Kreditkartenunternehmen überwiesen. Von diesem Kaufpreis behält es einen geringen Prozentsatz für die eigene Dienstleistung ein.

In Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung erfassen Sie dennoch den vollen Kaufpreis, den Ihr Kunde gezahlt hat, als Betriebseinnahme. Die Kreditkartengebühren erfassen Sie hingegen als Betriebsausgabe. Am besten richten Sie sich eine "Neue eigene Position" mit der Bezeichnung "Kreditkartengebühren" ein.

Kreditkartengebühren sind von der Umsatzsteuer befreit. Erfassen Sie die Betriebsausgabe also brutto gleich netto, indem Sie als Umsatzsteuersatz 0% einstellen.

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