Geforderte Fristverlängerung bei der Umstellung von Registrierkassen kommt

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Ab dem 1.1.2020 müssen alle Registrierkassen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden – die bis zum Beginn des neuen Jahres aber voraussichtlich noch nicht flächendeckend am Markt verfügbar sein wird. Deswegen gibt es jetzt eine Fristverlängerung.

Viele Betroffene waren unsicher, wie sie mit der Situation umgehen sollen – jetzt wurde eine Übergangsregelung mit einer Fristverlängerung bekannt gegeben: Mit einem Beschluss auf Bund-Länder-Ebene hat sich die Finanzverwaltung auf eine zeitlich befristete Nichtbeanstandungsregelung bis 30.9.2020 verständigt.

Was soll mit der Neuregelung erreicht werden?

Die Neuregelung im Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (Kassengesetz) soll Kassenbuchungen sichern und eine verlässliche Grundlage für eine gleichmäßige Besteuerung schaffen. Sie betrifft alle Betriebe, in denen Bargeldeinnahmen mittels einer elektronischen Registrierkasse aufgezeichnet werden, also vor allem Gastwirte und andere bargeldintensive Betriebe.

Mehr dazu:

Meldepflicht für elektronische Kassensysteme, News vom 3.8.2019

(MB)

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