Selbstständige: Winterreifen für den Firmenwagen richtig absetzen

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Wer keine Ganzjahresreifen für sein Firmenfahrzeug hat, braucht Winterreifen. Wie diese steuerlich behandelt werden hängt davon ab, ob es sich um den ersten Satz Winterreifen handelt oder um Ersatz für abgefahrene Reifen.

Der erste Satz Winterreifen für Ihr Firmenfahrzeug gehört zu den Anschaffungskosten des Fahrzeugs. Das bedeutet: Die Reifen werden zusammen mit dem Firmenwagen abgeschrieben – ggf. mit dem Restwert, wenn Sie Auto und Reifen nicht gleichzeitig gekauft haben.

Wenn Sie bereits Winterreifen hatten und jetzt neue Reifen brauchen, weil die alten beispielsweise nicht mehr ausreichend Profil hatten, dann handelt es sich bei den Kosten für die neuen Winterreifen um sofort abziehbare Betriebsausgaben.

Auch die Kosten für den Reifenwechsel und das Einlagern der Sommerreifen in einer Autowerkstatt sind Betriebsausgaben!

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(MB)

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