Landwirt: Traktorführerschein für den Sohn führt zu Betriebsausgaben

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Ein selbstständiger Landwirt, der den Traktorführerschein für seinen Sohn bezahlt, kann die Kosten als Betriebsausgaben absetzen.

Das gilt auch dann, entschied das FG Niedersachsen, wenn der Sohn gar nicht im Betrieb des Vaters angestellt ist. Regelmäßig mitarbeiten muss er aber schon – es reicht aber die unentgeltliche Hilfe im Rahmen der familiären Verpflichtungen.

Das Finanzamt hatte die Kosten für den Traktorschein nicht anerkannt, da es zwischen Vater und Sohn kein Arbeitsverhältnis gab. Das FG Niedersachsen war großzügiger. Der Betrieb des Vaters habe auch ohne Arbeitsverhältnis davon profitiert, dass der Sohn den Traktorführerschein macht, erklärten die Richter. Die vom Vater übernommenen Kosten seinen daher Betriebsausgaben (Niedersächsisches FG vom 6.6.2012, 4 K 249/11 ).

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