Inhaltsübersicht

Coronakrise: Hilfen vom Staat für Selbstständige

1. Vorwort

Rasche staatliche Hilfen wie Kredite, Steuerstundung und Zuschüsse sind in der Coronakrise nach wie vor für viele Selbstständige wie Freiberufler, Solo-Selbstständige, Freelancer, Gewerbebetriebe überlebenswichtig!

Mit unserem E-Book »Coronakrise: Hilfen vom Staat für Selbstständige« unterstützen wir Sie in dieser Ausnahmesituation. Wir geben Ihnen einen schnellen Überblick über die staatlichen Hilfen für von der Coronakrise betroffene Selbstständige. Sie finden hier alle Informationen gebündelt und können sich somit leichter orientieren, welche Hilfen Sie beanspruchen können. Das E-Book wird von uns kontinuierliche aktualisiert und erweitert und ist selbstverständlich kostenlos.

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(Veröffentlichter Stand: 14.04.2022, Version 71)

Die Epidemie mit dem Coronavirus (Sars-Cov-2) hat schwerwiegende Folgen für die deutsche Wirtschaft. Umsätze sind weggebrochen und etliche Betriebe mussten ganz schließen. Um Arbeitsplätze und Unternehmen aller Größen und Branchen vor den Folgen der Krise zu schützen, hat die Bundesregierung milliardenschwere Hilfspakete geschnürt, damit möglichst kein Unternehmen durch die Epidemie in Existenznot gerät und möglichst kein Arbeitsplatz verloren geht.

Der Schutzschild des Staates besteht vor allem aus finanziellen und steuerlichen Hilfen für Betriebe aller Art, wobei das Volumen nicht begrenzt sein soll. Hier sind zu Beginn der Pandemie die Soforthilfen zu nennen. Bei den anschließenden Überbrückungshilfen ist man nach Phase 1 und 2 Überbrückungshilfe III und III Plus mittlerweile bei Überbrückungshilfe IV und einem Förderzeitraum von Januar bis Ende März 2022 angelangt. Gerade kleine und mittlere Unternehmen können damit Umsatzrückgänge infolge unterbrochener Lieferketten oder rückläufiger Nachfrage der Kunden infolge des Coronavirus finanziell abfedern.

Betroffene Selbstständige können über ihre Hausbank einen erleichterten Zugang zu günstigen Krediten und Bürgschaften bei der staatlichen KfW-Bankengruppe erhalten. Ferner gibt es Steuererleichterungen in Form von Stundung fälliger Steuerzahlungen, der Herabsenkung von Steuervorauszahlungen sowie des Verzichts auf Säumniszuschläge durch die Finanzämter. Auch sollen Vollstreckungen für säumige Steuerschuldner vorerst ausgesetzt werden.

Für den Erhalt der Arbeitsplätze wird die Kurzarbeiter-Regelung angepasst. Betroffene Unternehmen können Lohnkosten und Sozialabgaben von der Bundesagentur für Arbeit übernehmen lassen. Leiharbeitnehmer sind künftig eingeschlossen und es müssen nur 10 % der Beschäftigten von Kurzarbeit betroffen sein, damit die Regelungen greifen.

In unserem Leitfaden finden Sie Informationen zu den verschiedenen staatlichen Hilfen. Durch die fortlaufende Aktualisierung sind Sie immer auf dem neuesten Stand, wenn es wegen der weiter anhaltenden Coronakrise zu neuen Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung kommt.

Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit verwenden wir in diesem E-Book allgemein die grammatisch männliche Form. Selbstversändlich meinen wir aber bei Personenbezeichnungen immer alle Menschen unabhängig von ihrer jeweiligen geschlechtlichen Identität.

Passen Sie auf sich auf und kommen Sie gesund durch diese Zeit!

Ihre Akademische Arbeitsgemeinschaft