Der Pflegegrad-Rechner

Bestimmen Sie Ihren Pflegegrad und erfahren Sie, was Ihnen an Geld und Sachleistungen zusteht!

Wer Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung in Anspruch nehmen will, muss vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) in einen der Pflegegrade eingestuft werden. Dazu wird ein festgelegtes und komplexes Begutachtungssystem verwendet, das auf 6 Modulen beruht.

Dieses haben wir für Sie in unserem Rechner leicht verständlich umgesetzt. So können Sie selbstständig, unabhängig und kostenfrei eine erste Selbsteinschätzung vornehmen.

Wir für Sie

Warum ist das Thema Pflege für uns so wichtig? Die Antwort liegt auf der Hand: es betrifft jeden – mal früher, mal später. Erfahren Sie in diesem Video, warum wir den Pflegegradrechner entwickelt haben und welche Neuerungen es seit dem 01.01.2017 in Deutschland gibt.

Wobei Ihnen der Pflegegrad-Rechner hilft

  • Bestimmen Sie Ihren Pflegegrad

    Informieren

    Ein erster Überblick, wenn Sie sich rund um die Pflegegrade informieren möchten.

    Mehr erfahren
  • Bestimmen Sie Ihren Pflegegrad

    Vorbereiten

    Wenn der Besuch durch den MDK kurz bevorsteht, ist die optimale Vorbereitung unverzichtbar.

    Mehr erfahren
  • Bestimmen Sie Ihren Pflegegrad

    Überprüfen

    Sie haben ein Gutachten und eine Einstufung vom MDK erhalten und möchten diese überprüfen?

    Mehr erfahren
  • Bestimmen Sie Ihren Pflegegrad

    Veränderungen

    Die Pflegesituation hat sich zum Schlechteren verändert, und Sie möchten Ihre Einstufung überprüfen.

    Mehr erfahren

Der Pflegegrad-Rechner




Jetzt Pflegegrad errechnen

Beantworten Sie die Fragen der 6 Module und sehen Sie, ob Ihnen ein Pfleggrad zusteht und auf welche finanzielle Unterstützung und Sachleistungen Sie Anspruch haben.

Kostenfrei, selbsterklärend und nach den Vorgaben des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Mehr erfahren

Alle Antworten und Ergebnisse auch zum Download.

Informieren

Ein erster Überblick, wenn Sie sich rund um die Pflegegrade informieren möchten.

Sie möchten wissen, ob oder welchen Pflegegrad Sie erreichen? Worauf die Einstufung des MDK beruht? Welche Fähigkeiten bzw. Einschränkungen dabei eine Rolle spielen? Wir zeigen Ihnen, welche Leistungen Ihnen in dem jeweiligen Pflegegrad zustehen.

Jetzt Pflegegrad errechnen

Vorbereiten

Wenn der Besuch durch den MDK kurz bevorsteht, ist die optimale Vorbereitung unverzichtbar.

Sie können alle Fragen des MDK im Vorfeld beantworten und sich so gezielt auf die Begutachtung vorbereiten. Wir errechnen automatisch den Pflegegrad nach Ihrer Selbststeinschätzung. Lernen Sie dabei die Kriterien kennen, nach denen der MDK bewertet. Ihre Antworten stehen Ihnen als kostenfreie Druck-PDF nach Ihrer Berechnung zur Verfügung.

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Die Pflegeversicherung

Erfahren Sie von unseren Experten alles Wichtige zu diesem Thema und lesen sie u.a.

  • Was das neue Pflegestärkungsgesetz mit sich bringt.
  • Welche Leistungen Ihnen in Ihrem individuellen Pflegefall (Pflegegrad) zustehen.
  • Was die gesetzliche Pflegeversicherung abdeckt.
  • Wann Angehörige (Elternunterhalt) oder die Sozialhilfe einspringen müssen.
  • Für wen sich eine private Zusatzversicherung lohnt.
Weitere Informationen

Überprüfen

Sie haben ein Gutachten und eine Einstufung vom MDK erhalten und möchten diese überprüfen?

Kein Problem. Da sich unser Rechner an dem vorgeschriebenen Standard orientiert, können Sie ganz leicht mit dem vorliegenden Gutachten alle Antworten in den Rechner eingeben und Ihre Einstufung sowie die Einschätzung der Einzelfragen durch den MDK nachstellen und überprüfen.

Jetzt Pflegegrad errechnen

Veränderungen

Die Pflegesituation hat sich zum Schlechteren verändert, und Sie möchten Ihre aktuelle Einstufung überprüfen.

Vielleicht haben Sie seit der letzten Einstufung einen Anspruch auf den nächsten Pflegegrad und Ihnen stehen mehr Leistungen zu? Stellen Sie selber fest, ob der nächste Pflegegrad erreicht werden kann, und von welchen Kriterien eine mögliche Höherstufung abhängt.

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Die neue Pflegeversicherung

Es ist die größte Pflegereform aller Zeiten: Zum 01.01.2017 wurden die Pflegestufen 0 bis 3 im Rahmen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes von den Pflegegraden 1 bis 5 abgelöst. Damit erhalten, neben körperlich Pflegebedürftigen auch Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, wie demenziell Erkrankte, je nach ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Was sich dadurch für Sie verändert und inwieweit Sie als Betroffener oder Angehöriger von dieser Reform profitieren können, erklärt Ihnen dieser Ratgeber. Entlang von Praxisbeispielen erhalten Sie konkrete Handlungsanweisungen, um sich ihren Anspruch zu sichern. Informieren Sie sich über die umfassenden Besitzstands- und Überleitungsregelungen und erfahren Sie, ob und wann Sie handeln müssen.

Kernpunkte der Neuerungen:

  • Wie der neue Begriff der Pflegebedürftigkeit demenziell Erkrankten Anspruch auf die gleichen Leistungen einräumt wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen.
  • Wie das neue Begutachtungsverfahren durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) funktioniert - Was bedeuten die fünf Pflegegrade?
  • Wie verbessert sich die Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen?
  • Wie vermeiden Sie Lücken in ihrer rentenversicherungsrechtliche Absicherung?
Weitere Informationen

Ratgeber Elternunterhalt

Pflege und Heim – Wann müssen Kinder zahlen? In diesem Ratgeber finden Sie die wichtigsten Informationen zu den Punkten:

  • Bedarf der Eltern: Welche Leistungen von der Pflegeversicherung übernommen werden und welcher Bedarf Eltern zusteht.
  • Einkommen und Vermögen der Eltern: Welches Einkommen die Eltern für ihren Unterhalt einsetzen und welches Vermögen sie verwerten müssen.
  • Leistungsfähigkeit des Kindes: Wann Sie für Ihre Eltern finanziell einspringen müssen, welches Einkommen und Vermögen unantastbar sind und wie Sie Unterhaltsansprüche reduzieren können.
  • Verfahrensfragen: Welche Rolle das Sozialamt spielt und wie Sie sich diesem gegenüber verhalten sollten.
Weitere Informationen

Weiterführende Informationen