Lohnsteuerermäßigung
Lohnsteuerkarten wurden letztmalig für das Jahr 2010 ausgestellt. In den Jahren 2011, 2012 und 2013 gelten diese »alten« Lohnsteuerkarten oder die Ersatzbescheinigungen der Finanzämter für Zwecke des Lohnsteuerabzugs bis zur Umstellung des Arbeitgebers auf das ELStAM-Verfahren im Laufe des Jahres 2013.
Arbeitnehmer können Änderungen, wie Freibeträge und Steuerklassenwechsel, für Ersatzbescheinigungen beim Finanzamt beantragen. Das Finanzamt teilt diese Daten dann dem Bundeszentralamt für Steuern mit, damit die Daten elektronisch erfasst (ELStAM-Datenbank) und von Arbeitgebern/Steuerberatern abgerufen werden können.
Ein Freibetrag für Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen wird aber nur gespeichert, wenn die Summe dieser Aufwendungen über 600,– € liegt (§ 39a Abs. 2 EStG).
Die folgenden Pausch- und Freibeträge können »unbeschränkt«, also unabhängig von der Höhe gespeichert werden:
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Pauschbeträge für Behinderte und Hinterbliebene,
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Freibetrag für Verluste aus anderen Einkünften oder wegen eines Verlustvortrags (z.B. Verluste aus der Vermietung einer Wohnung),
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Freibetrag für haushaltsnahe Hilfe oder Dienstleistungen.
Für einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung gibt es zwei verschiedene Formulare:
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den sechsseitigen »normalen« Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung: Dieses Formular wird ausgefüllt, wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag stellen oder einen höheren Freibetrag haben wollen. Das Formular ähnelt in weiten Bereichen den Formularen für die Einkommensteuererklärung.
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den zweiseitigen »vereinfachten« Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung: Dies ist das Formular für »Wiederholer«, die bereits im Vorjahr einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung gestellt haben und einen gleich hohen oder geringeren Freibetrag als im Vorjahr beantragen wollen. Auch wenn Sie nur die Zahl der Kinderfreibeträge ändern lassen wollen, genügt dieser vereinfachte Vordruck.
Sie können den Antrag auch mithilfe unserer kostenlosen Software »Lohnsteuer-Freibetrag« stellen, die Sie sich für Windows und Mac herunterladen können.
Wenn Sie für die Beantragung der Freibeträge keine Software verwenden möchten, können Sie das auch mit den Papierformularen tun, die Sie bei uns kostenlos herunterladen können.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 39 Abs. 1–2 EStG
§ 39a Abs. 2 EStG

SteuerSparErklärung für Selbstständige 2023 - gewerbliche Lizenz
Die gewerbliche Lizenz für 3 Arbeitsplätze gilt für alle Anwender, die die Software im Rahmen einer entgeltlichen Hilfe in Steuersachen nutzen, also insbesondere beim Einsatz in steuerberatenden Berufen (Lohnsteuerhilfeverein, Steuerberater, Rechtsanwälte o.ä.).