Brille und Co.: Wann Sie keine ärztliches Attest mehr brauchen

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Die Kosten für eine Sehkorrektur wie eine Brille oder Kontaktlinsen gehören zu den Krankheitskosten und sind damit grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Allerdings erkennt der Finanzbeamte Krankheitskosten nur an, wenn Sie entsprechende Nachweise vorlegen. Oft reicht ein ärztliches Attest, manchmal muss es sogar ein amtsärztliches Attest sein.

Bisher brauchten Sie auch ein ärztliches Attest, wenn mal wieder eine neue Brille fällig war, weil sich Ihre Sehstärke verändert hat. Jetzt reicht es aus, wenn Ihr Optiker die Veränderung feststellt.

Voraussetzung: Ihre Sehschwäche muss vorher schon einmal von einem Augenarzt diagnostiziert worden sein (R 33.4 Satz 2 EStR 2005). Bekommen Sie erstmals eine Sehhilfe, dann führt deshalb auch heute noch kein Weg am Augenarzt vorbei.

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