Volljährige Kinder: Alles zu Freibeträgen, Kindergeld und Erwerbstätigkeit

Der 18. Geburtstag ist nicht nur für Ihr Kind ein wichtiges Ereignis. Denn für Sie als Eltern beginnt jetzt steuerlich ein neuer Abschnitt. Bisher gab es die staatliche Förderung durch Kindergeld, Freibeträge für Kinder und davon abhängige steuerrechtliche Vergünstigungen ohne besondere Voraussetzungen.

Ab jetzt muss ein bestimmter Grund vorliegen, damit die Förderung weiterläuft. Eltern bekommen für ein volljähriges Kind nur dann Kindergeld, wenn es sich zum Beispiel in Ausbildung befindet, noch einen Ausbildungsplatz sucht, in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten ist oder ein anderer Berücksichtigungsgrund vorliegt.

Wie hoch das Einkommen Ihres Kindes ist, ist egal. Auch die Höhe des Vermögens Ihres Kindes spielt keine Rolle. Liegt ein Berücksichtigungsgrund vor, stehen Ihnen das Kindergeld und die steuerlichen Vergünstigungen für Kinder zu.

Der Teufel steckt auch hier im Detail. Vor allem das Thema Berufsausbildung hat es in sich. Hier wird sehr genau zwischen erster und zweiter Berufsausbildung unterschieden.

Ob Ihr Kind während der Berufsausbildung arbeitet (z. B. neben dem Studium jobbt) und wie viel es dabei verdient, spielt keine Rolle - allerdings nur während der ersten Berufsausbildung.

Absolviert Ihr Kind eine zweite Berufsausbildung, wird genauer hingeschaut: Das Kind darf dann nicht mehr als 20 Stunden pro Woche erwerbstätig sein oder nur einen Minijob ausüben. Ein Ausbildungsdienstverhältnis ist ebenfalls "unschädlich".

Eine Erwerbstätigkeit bis zu einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 20 Stunden ist unschädlich. Hierbei ist nach Auffassung der Verwaltung die mit Ihrem Kind vertraglich vereinbarte Arbeitszeit entscheidend.

Viele Eltern ahnen gar nicht, was auf sie zukommt. Denn es kann passieren, dass sich mit der Volljährigkeit ihres Kindes nichts an ihren Verhältnissen ändert, aber trotzdem das Kindergeld wegfällt. Da ist es wichtig, frühzeitig Bescheid zu wissen und rechtzeitig zu reagieren, damit das Kindergeld erhalten bleibt.

Mit diesem Beitrag klären wir viele Detailfragen, zeigen mögliche Stolpersteine auf und bieten Problemlösungen an.

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Inhaltsverzeichnis des Beitrags

  • 1. Wann wird mein Kind volljährig?
  • 2. Warum es so wichtig ist, weiterhin Kindergeld zu bekommen
  • 3. In welchen Fällen wird ein volljähriges Kind berücksichtigt?
    • 3.1 Überblick
    • 3.2 Ihr Kind ist arbeitslos und sucht eine Arbeit
      • 3.2.1 Altersgrenze
      • 3.2.2 Ihr Kind muss beschäftigungslos sein
      • 3.2.3 Ihr Kind muss als Arbeitsuchender gemeldet sein
      • 3.2.4 So weisen Sie die Voraussetzungen nach
    • 3.3 Schule, Studium und Berufsausbildung
      • 3.3.1 Altersgrenze
      • 3.3.2 Ausbildung – aber ernsthaft
      • 3.3.3 Das ist Ausbildung
      • 3.3.4 Wann beginnt und endet eine Ausbildung?
      • 3.3.5 Unterbrechung einer Ausbildung
    • 3.4 Ihr Kind findet keinen Ausbildungsplatz
      • 3.4.1 Altersgrenze
      • 3.4.2 Die Ausbildung muss für Ihr Kind möglich sein
      • 3.4.3 Ihr Kind muss sich um einen Ausbildungsplatz bemühen
      • 3.4.4 Ihr Kind geht während der Ausbildungssuche arbeiten – diese Folgen müssen Sie bedenken
    • 3.5 Ihr Kind befindet sich in einer Übergangszeit
      • 3.5.1 Altersgrenze
      • 3.5.2 Diese Übergangszeiten zählen
      • 3.5.3 Die Pause muss sich für Ihr Kind zwangsweise ergeben
      • 3.5.4 Überschreiten des Vier-Monats-Zeitraums: Auf ein Verschulden kommt es nicht an
      • 3.5.5 So berechnen Sie den Vier-Monats-Zeitraum
      • 3.5.6 Übergangszeit nach abgeschlossener erstmaliger Berufsausbildung
    • 3.6 Freiwillige soziale und ökologische Dienste
      • 3.6.1 Altersgrenze
      • 3.6.2 Nur diese Dienste sind begünstigt
    • 3.7 Wehrdienst, Zivildienst, Ersatzdienst als Entwicklungshelfer
  • 4. Ihr Kind ist erwerbstätig: Das ist zu beachten
    • 4.1 Einkommen und Vermögen sind egal
    • 4.2 Wenn die erste Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist
      • 4.2.1 Kindergeld und Freibeträge – Ausnahmsweise einfach
      • 4.2.2 Vermeiden Sie Probleme bei der Sozialversicherung!
    • 4.3 Erste Ausbildung abgeschlossen? Jetzt wird es kompliziert!
      • 4.3.1 Unter welchen Voraussetzungen es weiter Kindergeld gibt
      • 4.3.2 Wann liegt eine abgeschlossene Berufsausbildung vor?
      • 4.3.3 Wann liegt ein abgeschlossenes Studium vor?
      • 4.3.4 Eine mehraktige Ausbildung ist keine neue Ausbildung
      • 4.3.5 Was ist eine schädliche Erwerbstätigkeit?
  • 5. Kindergeld gestrichen? Was Sie tun müssen
    • 5.1 Die Verhältnisse ändern sich
    • 5.2 Die Einspruchsfrist ist abgelaufen
      • 5.2.1 Korrektur des fehlerhaften Bescheides für die Vergangenheit
      • 5.2.2 Fehler beseitigen für die Zukunft
    • 5.3 Machen Sie die Kosten eines Einspruchs geltend
      • 5.3.1 Kostenentscheidung
      • 5.3.2 Kostenfestsetzung
  • 6. Das Finanzamt verweigert die Freibeträge?
    • 6.1 Einspruch und Klage
    • 6.2 Korrekturvorschriften
    • 6.3 Übertragung der Freibeträge – Besonderheiten bei getrennten Eltern
  • 7. Kinder – verheiratet oder mit eigenen Kindern
  • 8. Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat: Sonderregelungen
    • 8.1 Altersgrenze
      • 8.1.1 Die Behinderung muss vorher eingetreten sein
      • 8.1.2 Muss die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt auch vorher eingetreten sein?
    • 8.2 Die übrigen Berücksichtigungsgründe zählen auch
    • 8.3 Nachweis der Behinderung
    • 8.4 Die Ursächlichkeit der Behinderung ist entscheidend
      • 8.4.1 In diesen Fällen wird die Ursächlichkeit angenommen
      • 8.4.2 Ersatzweise brauchen Sie eine Bescheinigung des Arztes
      • 8.4.3 Es muss abgewogen werden
      • 8.4.4 Würde der Verdienst Ihres Kindes überhaupt reichen?
    • 8.5 Reichen die finanziellen Mittel Ihres Kindes?
      • 8.5.1 Die Ermittlung des existenziellen Lebensbedarfs
      • 8.5.2 Diese Einnahmen Ihres Kindes zählen
      • 8.5.3 So wird gerechnet
    • 8.6 Anerkennung als Pflegekind
  • 9. Ausbildungsfreibetrag
    • 9.1 Für welche Aufwendungen gibt es den Ausbildungsfreibetrag?
    • 9.2 Unter diesen Voraussetzungen bekommen Sie den Ausbildungsfreibetrag
      • 9.2.1 Ihr Kind befindet sich in einer Berufsausbildung
      • 9.2.2 Ihr Kind ist auswärtig untergebracht
      • 9.2.3 Ihr Kind ist volljährig
      • 9.2.4 Sie haben Anspruch auf Kindergeld oder einen Freibetrag für Kinder
    • 9.3 Die Voraussetzungen liegen nicht das ganze Jahr vor
    • 9.4 Mehrere Anspruchsberechtigte
  • 10. Alleinerziehende aufgepasst: Entlastungsbetrag kann wegfallen
    • 10.1 Das sind die möglichen Problempunkte
    • 10.2 Das können Sie tun