Trennung und Scheidung: Stolperfallen vermeiden, Steuervorteile nutzen

Spätestens wenn Wölkchen am Ehehimmel auftauchen, sollten Sie die Weichen richtig stellen, um auf Trennung oder Scheidung vorbereitet zu sein. Nur keine falsche Scheu – und zwar auch dann, wenn Sie erwarten, dass sich die Wolken wieder verziehen! Denn dann haben Sie sich auch nichts zu vergeben.

Wichtig ist, dass beide Partner sich hier gut auskennen. Die Vorteile:

  • Keiner kann den anderen über den Tisch ziehen.

  • Beide wissen, wann sie gegenüber dem Finanzamt an einem Strang ziehen müssen, damit sich wenigstens der finanzielle Schaden in Grenzen hält und nicht das Finanzamt sowie Rechtsanwälte und Steuerberater die lachenden Dritten sind.

In diesem Beitrag lesen Sie,

  • wie lange Sie bei der Steuerfestsetzung von der Zusammenveranlagung und dem günstigen Splittingtarif profitieren,

  • wie jeder seine Steuern zahlt und seinen Steuerbescheid erhält,

  • wie Ehegattenunterhalt in der Steuererklärung zu berücksichtigen ist,

  • dass es steuerliche Konsequenzen beim Kindergeld/den Freibeträgen für Kinder, der Riester-Förderung, dem Zugewinnausgleich und dem Versorgungsausgleich zu berücksichtigen gibt,

  • wie Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind.

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Inhaltsverzeichnis des Beitrags

  • 1. Veranlagungsart und Steuervorteile
    • 1.1 So passen Sie die Lohnsteuerzahlungen während des Jahres an
      • 1.1.1 Wann Sie tätig werden müssen und wann nicht
      • 1.1.2 Lohnsteuerklassenwechsel während des Kalenderjahres
      • 1.1.3 Lohnsteuerklassenwahl für das Folgejahr
      • 1.1.4 Mitteilung über das Getrenntleben
    • 1.2 Zusammenveranlagung trotz Trennung? Das sind die Spielregeln
      • 1.2.1 Wann ist die Zusammenveranlagung möglich?
      • 1.2.2 Wann Sie »dauernd getrennt« leben
      • 1.2.3 Der Versöhnungsversuch
      • 1.2.4 So erhält jeder seinen eigenen Steuerbescheid
      • 1.2.5 Steuernachzahlung: So zahlt jeder nur seine Steuerschuld
      • 1.2.6 So wird eine Steuererstattung aufgeteilt
    • 1.3 Kann die Zusammenveranlagung erzwungen werden?
      • 1.3.1 Die Wahl der Einzelveranlagung kann steuerrechtlich unwirksam sein
      • 1.3.2 Kann die Zusammenveranlagung zivilrechtlich eingeklagt werden?
    • 1.4 Wann die Veranlagungsart gewechselt werden kann
    • 1.5 Sparer-Pauschbetrag und Freistellungsauftrag
    • 1.6 Scheidungskosten in der Steuererklärung
  • 2. Weitere Auswirkungen
    • 2.1 Unterhaltsleistungen
      • 2.1.1 Wann die Unterhaltsleistungen Sonderausgaben sind
      • 2.1.2 Wann die Unterhaltsleistungen außergewöhnliche Belastungen sind
    • 2.2 Kindergeld und andere Steuervorteile für Eltern
    • 2.3 Riester-Rente
    • 2.4 Zugewinnausgleich
      • 2.4.1 Steuerliche Folgen des Zugewinnausgleichs
      • 2.4.2 Übertragung einer vermieteten Immobilie
      • 2.4.3 Übertragung von Wertpapieren
      • 2.4.4 Übertragung anderer Wertgegenstände
      • 2.4.5 Ausgleich durch Nutzungsüberlassung
      • 2.4.6 Darlehensaufnahme zum Barausgleich
    • 2.5 Versorgungsausgleich
      • 2.5.1 Ziel des Versorgungsausgleichs
      • 2.5.2 Wege des Versorgungsausgleichs
      • 2.5.3 Steuerliche Konsequenzen des Versorgungsausgleichs