Kostenerstattung bei Einspruch gegen einen Kindergeldbescheid

Waren Sie mit einem Einspruch gegen einen Kindergeldbescheid erfolgreich? Dann haben Sie Anspruch auf Erstattung der durch den Einspruch entstandenen Kosten. Reichen Sie bei der Familienkasse dieses Muster-Schreiben ein und fügen Sie Belege bei, zum Beispiel über Porto-, Telefon-, Kopier- oder Fahrtkosten.

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