Ehegattenunterhalt: Bei Trennung oder Scheidung Steuer sparen

Beschließen Sie und Ihr Ehepartner, künftig getrennte Wege zu gehen oder sind Sie bereits geschieden, bleiben Sie oft miteinander verbunden - und zwar durch die Unterhaltszahlungen.

Um hier steueroptimal handeln zu können, müssen Sie sich sowohl als Unterhaltspflichtiger als auch als Unterhaltsempfänger auf diesem Gebiet auskennen. Und Sie müssen mit Ihrem Ex-Partner zusammenarbeiten. Sonst "verdienen" nur das Finanzamt und/oder Rechtsanwälte und Steuerberater!

In diesem Beitrag erfahren Sie, ob der Sonderausgabenabzug im Rahmen des Realsplittings günstig ist oder ob Sie stattdessen den Unterhalt als außergewöhnliche Belastungen geltend machen sollten.

Der Beitrag kann Ihnen auch helfen, Ihrem Ex-Partner klar zumachen, wo Sie beide an einem Strang ziehen müssen. Außerdem lesen Sie, welche Stolperfallen es zu überwinden gibt, um die Steuerersparnis zu maximieren.

Als Unterhaltsempfänger sollten Sie Ihre Ansprüche sichern. Wir sagen Ihnen, wie das geht.

Auch die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können das Realsplitting beanspruchen.

Diesen Ratgeber erhalten Sie in gedruckter Form und als eBook zum Download (Dateiformat PDF und EPUB). Damit können Sie es auf allen gängigen eBook-Readern verwenden (z.B. Apple iPad, Tolino, etc.).


Inhaltsverzeichnis des Beitrags

  • 1. Sonderausgabenabzug bei Trennung/Scheidung
    • 1.1 Grundsätzliches
    • 1.2 Unterhaltsleistungen an den Ex-Ehepartner (Realsplitting)
    • 1.3 Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs
    • 1.4 Die Anlage U
    • 1.5 Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs
  • 2. Wer das Realsplitting anwenden darf
    • 2.1 Voraussetzungen für das Realsplitting
    • 2.2 Nur Unterhalt an den (Ex-)Ehepartner ist begünstigt
    • 2.3 Wenn der (Ex-)Ehepartner im Ausland lebt
    • 2.4 Alternative: Abzug als außergewöhnliche Belastungen
  • 3. Mit dem Realsplitting Steuern sparen
    • 3.1 Wann lohnt sich das Realsplitting?
    • 3.2 Das sind Ihre Steuervorteile als Unterhaltsleistender
    • 3.3 Finanzielle Nachteile des Empfängers
      • 3.3.1 Steuerliche Auswirkungen
      • 3.3.2 Außersteuerliche Auswirkungen
      • 3.3.3 Lassen Sie sich eine »Freistellungserklärung« geben
      • 3.3.4 Wenn Sie einen Steuerberater brauchen
  • 4. Was der Geber als Unterhalt abziehen darf
    • 4.1 Unterhaltsleistungen
      • 4.1.1 Auch freiwillige Unterhaltsleistungen sind abzugsfähig
      • 4.1.2 Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegepflichtversicherung
      • 4.1.3 Überlassen einer Wohnung
      • 4.1.4 Zahlungen an Dritte
    • 4.2 Was keine Unterhaltsleistungen sind
    • 4.3 Wenn das Sozialamt dazwischengeschaltet ist
  • 5. Diese Spielregeln müssen Sie beachten
    • 5.1 Antrag und Zustimmung zum Realsplitting
    • 5.2 Ohne Zustimmung des Empfängers geht nichts
      • 5.2.1 Wie lange Ihre Zustimmung Gültigkeit hat
      • 5.2.2 In welcher Höhe Sie dem Realsplitting zustimmen sollten
    • 5.3 Realsplitting nur auf Antrag des Gebers
      • 5.3.1 Wie Sie den Antrag stellen
      • 5.3.2 Konsequenzen aus dem Antrag
      • 5.3.3 Bis wann Sie den Antrag stellen können
    • 5.4 Wenn Sie als Empfänger eine Steuererklärung abgeben
    • 5.5 Wann der Geber den Ausgleich zahlen muss