Ausbildungsplatz abgelehnt: kein Kindergeld mehr!
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Lehnt ein volljähriges Kind einen Ausbildungsplatz oder Studienplatz ab, kann der Anspruch auf Kindergeld verloren gehen. Das entschied der BFH.
Wenn ein Kind keinen Ausbildungsplatz findet, kann trotzdem Anspruch auf Kindergeld bestehen – nämlich dann, wenn
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es noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat,
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die Ausbildung, die das Kind absolvieren möchte, für das Kind möglich ist und
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das Kind sich um einen Ausbildungsplatz bemüht.
Das Kriterium Bemühen um einen Ausbildungsplatz
ist nicht erfüllt, wenn das Kind einen Studienplatz oder einen Ausbildungsplatz ablehnt, entschied der BFH (BFH-Urteil vom 26.8.2014, XI R 14/12 ).
Im vorliegenden Sachverhalt gibt es um eine junge Frau, die sich zunächst vergeblich um eine Ausbildungsstelle bei der Polizei bemüht hatte. Anschließend bewarb sie sich bei mehreren Universitäten und Hochschulen um Studienplätze und erhielt auch einige Zusagen – ließ jedoch sämtliche Einschreibefristen verstreichen.
Die Familienkasse verlor irgendwann die Geduld und strich das Kindergeld. Dagegen wehrte sich der Vater der Frau und bekam vom Finanzgericht auch zunächst weitgehend Recht.
Die BFH-Richter entschieden jedoch anders und folgten der Auffassung der Familienkasse. Sie konnten insbesondere keine Ausbildungswilligkeit der jungen Frau erkennen – die das Finanzgericht allein daraus abgeleitet hatte, dass sich die Frau bei insgesamt 15 Universitäten bzw. Fachhochschulen um einen Studienplatz für das Wintersemester 2009/2010 beworben und letztlich am 1.3.2011 tatsächlich ein Studium aufgenommen hatte.
Das genüge nicht, erklärten der BFH unter Verweis auf ähnliche, in früheren Jahren ergangene Urteile: Es komme unter anderem darauf an, ob das Kind die angestrebte Ausbildung entsprechend der Aufnahmezusage tatsächlich auch begonnen habe. Das war hier nicht der Fall, denn es lagen schon für das Wintersemester 2009/2010 Studienplatzzusagen mehrerer Hochschulen und Universitäten vor. Das Kindergeld war daher nach Auffassung der BFH-Richter zu recht gestrichen worden.